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Berlin: Tod nach Schönheits-OP

Erneuter Prozess gegen Berliner Chirurgen Bundesgerichtshof hatte Fall zurückgewiesen.

Berlin - Der Schönheitschirurg hat sich schuldig gemacht. Das steht nach jahrelangem Verfahren um den Tod einer Patientin fest. Doch wie ist der 61-jährige Mediziner zu bestrafen? War es eine Körperverletzung mit Todesfolge oder gar versuchter Mord? Ein erstes Urteil gegen Reinhard S. hob der Bundesgerichtshof im Juli auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Als S. am Dienstag erneut auf der Anklagebank saß, schien er aber die Weichen, die der BGH gestellt hat, auszublenden. Er kritisierte wieder die spätere Behandlung der Patientin in einem Krankenhaus.

Es geht um den Tod einer 49-jährigen Frau. Die dreifache Mutter wollte sich den Bauch straffen lassen. Quasi als Geschenk zum 50. Geburtstag. 1800 Euro sollte die Operation kosten. Am 30. März 2006 ging sie gesund in die Charlottenburger Tagesklinik des Angeklagten. Er hatte ihr, so stellte später das Landgericht fest, „der Wahrheit zuwider zugesichert, dass ein Anästhesist da sein werde“. Gegen Ende des vierstündigen Eingriffs kam es zu Komplikationen. Die Patientin erlitt einen Herzstillstand. S. konnte sie zwar reanimieren, doch erst sieben Stunden später kam sie in ein Krankenhaus. Sie erlangte das Bewusstsein aber nicht wieder und starb zwölf Tage später.

Reinhard S. wurde im März 2010 wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchten Totschlags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zudem erging ein vierjähriges Berufsverbot. Alle Seiten legten Revision ein. Der BGH schaffte dann erste Klarheit: Er bestätigte, dass es grobe Verstöße gegen die ärztliche Kunst durch den Schönheitschirurgen und nicht später durch Ärzte einer Intensivstation gab. Bei einer sofortigen Verlegung ins Krankenhaus hätte die Patientin „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt“.

Jetzt geht es um die Frage: Hat der Chirurg zu irgendeinem Zeitpunkt den Tod der Patientin in Kauf genommen? Knapp elf Monate dauerte es bis zum ersten Urteil. Der Schönheitschirurg, der die Vorwürfe stets bestritt, kehrte danach in seinen Berufsalltag zurück. Der ist durch das Verfahren deutlich erschwert, ihm aber bislang nicht rechtskräftig verboten. Der Prozess geht am Dienstag weiter. K.G.

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