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Berlin: Tödliche Kollision auf dem Radweg Geldstrafe für Unfallverursacher

Dreimal hatte sein Klingeln Erfolg. „Alle sind rechts ran“, sagte der Angeklagte Bernhard W.

Dreimal hatte sein Klingeln Erfolg. „Alle sind rechts ran“, sagte der Angeklagte Bernhard W. Zügig, aber „zivilisiert“ will er bei seiner Fahrt in Richtung Wannsee auf dem Radweg der Königsstraße unterwegs gewesen sein. Doch bei seinem vierten Überholmanöver auf abschüssiger Strecke kam es zu einer leichten Kollision. Der 69-jährige Helmut G. konnte sich nicht auf dem Fahrrad halten, er stürzte. Drei Wochen später erlag er seinen schweren Kopfverletzungen.

Der 42-jährige Krankenpfleger W. musste sich gestern wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war es ein Unfall, der wie so oft auf den Straßen und auch Radwegen Berlins auf Rücksichtslosigkeit zurückzuführen ist. Der Angeklagte aber will deutlich erkannt haben, dass auch G. nach rechts ausgewichen war. „Plötzlich aber hat er einen Linksschlenker gemacht und mich an der Schulter berührt.“

Helmut G. war an jenem Sonntag im Juli letzten Jahres mit seinem Radfahrer-Verein aus Britz unterwegs. Der 69-Jährige sei ein geübter Fahrer gewesen, sagten Mitglieder des Vereins. Er sei bis zu 12 000 Kilometer im Jahr geradelt. „Er fuhr vor mir, wir waren über einen Hügel, hatten an Tempo zugelegt“, erinnerte sich sein Radler-Freund Harry M. an die tödliche Fahrt.

„Plötzlich klingelte es, ich bin vor Schreck rechts ran und jemand pfiff vorbei“, sagte Zeuge M. Dann habe der Angeklagte noch einmal geklingelt. „Herr G. blieb schön auf der Mitte, vielleicht hat er es nicht gehört.“ Die Bewegung des Angeklagten verglich der Zeuge mit der eines rüden Eishockeyspielers. „Mit einem Bodycheck hat er ihn erwischt.“ Helmut G. fiel unglücklich. Obwohl er einen Sturzhelm trug, erlitt er einen Schädelbruch. Zwei Autofahrer stoppten. Auch Krankenpfleger W., der ein „Krachen“ hinter sich gehört hatte, kam sofort zurück und half.

Für das Gericht stand fest, dass Helmut G. nicht ausgewichen ist. „Möglicherweise kam es zu einem Schreckschlenker“, hieß es im Urteil. Bernhard W. habe nicht beachtet, dass es bergab ging, der Radweg schlecht und nicht sehr breit ist. „Klingeln und gleich vorbeifahren – so geht es nicht“, sagte Richter Reiner Grabow. Allerdings sei es nicht auf Grund einer „bewussten Rücksichtslosigkeit“ zu dem Unglück gekommen. „Er ist fahrlässig gefahren, er hat sich keine Gedanken um andere gemacht.“ Gegen Bernhard W. erging eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro.

Kerstin Gehrke

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