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Berlin: Tödlicher Brand im Kinderzimmer

34-Jähriger wegen Mordes an behindertem Jungen vor Gericht

Er muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht verantworten. Doch in Haft ist Andreas R. nicht. Der 34Jährige soll für den Tod des behinderten Sohnes seiner Lebensgefährtin verantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft sieht Indizien dafür, dass er im Zimmer des 15-jährigen Jungen Feuer legte, weil das Kind die Beziehung gestört habe. Der Junge starb einige Tage später an den Folgen einer Rauchvergiftung. Die Vorwürfe aber kann sich Andreas R. nicht erklären. „Ich habe das Feuer nicht gelegt“, sagte er gestern zu Beginn des Prozesses. Der Brand und der Tod des Jungen seien die schlimmsten Ereignisse seines Lebens gewesen.

Nach dem Brand in der Nacht vom 19. Oktober 2000 in der Reinickendorfer Wohnung ermittelte die Staatsanwaltschaft lange. Im Brandschutt wurde Spiritus nachgewiesen. Die Mutter war in Verdacht geraten und wurde überwacht. Hinweise auf eine Täterschaft erhärteten sich nicht. Auch die beiden anderen Kinder der Frau – damals sechs und acht Jahre alt – kamen aus Sicht der Ermittler nicht als Brandstifter in Frage. Nach dem „Ausschlussverfahren“ blieb Andreas R. übrig. Am Tag vor dem Feuer habe das Paar beispielsweise wegen des Kindes einen Theaterbesuch platzen lassen müssen, sagte der Staatsanwalt am Rande des Prozesses.

Andreas R. schilderte vor Gericht, wie seine Lebensgefährtin in der Nacht wach geworden sei. Wie sie ihn aus dem Schlaf riss, wie er versuchte, das Feuer zu löschen. Er sei in Panik geraten, sagte der Angeklagte. Ihm sei wahnsinnige Hitze entgegengeschlagen. „Ich konnte den Jungen nicht mehr retten.“ Vor den Anschuldigungen stehe er fassungslos. Seine Anwältin geht von einem Freispruch aus. Die Anklage stehe auf wackligen Füßen, sagte sie. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Junge oder seine Geschwister in jener Nacht mit Feuer spielten. Für Andreas R. ist das, was ihn laut Anklage zu der Tat getrieben haben soll, aus der Luft gegriffen. Das Kind sei keine Belastung gewesen. „Ich bin mit dem Jungen gut ausgekommen.“ Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.K.G.

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