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Berlin: Tödlicher Messerstich: Haftbefehl gegen 18-Jährigen

Der geständige Täter war mit dem Bus durch Köpenick gefahren – auf der Suche nach Streit. Er ist arbeitslos und vorbestraft

Das Brotmesser hatte er im Jackenärmel versteckt. Mit einem Stich tötete er damit am Montagabend Jan R. in einem BVG-Bus. Am späten Mittwochabend nun wurde der Täter, der ebenfalls 18 Jahre alte Oliver B., festgenommen. Eine entfernte Bekannte des Arbeitslosen hatte der Polizei den entscheidenden Tipp gegeben. Direkt nach seiner Festnahme in der elterlichen Wohnung in Rudow leugnete Oliver B. die Tat – dann brach er aber zusammen und legte ein umfassendes Geständnis ab. Gegen seine beiden 18 Jahre alten Freunde, mit denen er im Bus unterwegs war, wird – bislang – nicht ermittelt, sie gelten als Zeugen.

Der im Sommer 18 Jahre gewordene B. ist einschlägig seit drei Jahren als Rohheitstäter der Polizei bekannt, im Sommer 2004 war er wegen Raubes verurteilt worden, erst vor drei Wochen hatte ihm die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage wegen schweren Raubes nach Hause geschickt.

So hat die Mordkommission das Geschehen rekonstruiert: Um 20.39 Uhr sind B. und seine Kumpels in Rudow mit ein paar Flaschen Bier in den 167er Bus gestiegen. Sie fuhren Richtung Köpenick, ein Ziel hatten sie nicht, aber offensichtlich Lust auf Streit. Vier Minuten später steigt Jan R. mit seiner Freundin Sarah ein. Ein Kumpel von B. macht die junge Frau an, Jan verbittet sich das. Oliver B. mischte sich in diese Pöbeleien erst Sekunden vor dem Aussteigen des Trios am S-Bahnhof Spindlersfeld ein. Nach einem kurzen Wortwechsel mit Jan rammt er dem Oberschüler das Messer einmal tief in die Brust. Dann flüchten die drei Jugendlichen, das Messer wirft B. weg. Im Bus bekommt Sarah schnell mit, dass ihr Freund schwer verletzt ist, ein Fahrgast informiert den Busfahrer, der sofort Hilfe holt.

Eigentlich hatte die Mordkommission erwartet, dass sich der Täter stellt. „Das wäre für ihn besser gewesen“, sagte ein Ermittler. Denn dem Täter musste klar sein, dass sich einer seiner Freunde irgendwann verplaudern wird. So war es auch in diesem Fall. Die junge Frau kam zur Polizei und sagte, sie kenne jemanden, der den Täter kennt. Von diesem Zeugen erfuhr die Polizei die Adresse von B. Ein Richter erließ gestern Abend Haftbefehl wegen Totschlags gegen Oliver B. Die Polizei glaubt, dass B. nicht davon ausgegangen ist, dass sein Opfer sterben könnte. Zudem sei die Tötungsabsicht unklar. Deshalb lautet der Haftbefehl nicht auf Mord. Das Messer wurde noch nicht gefunden.

Wie berichtet, war der Mord im BVG-Bus aufgezeichnet, die Bilder waren aber nach sechs Minuten automatisch gelöscht worden. Der Fahrer hatte in der Aufregung vergessen, den Aufzeichnungsknopf zu drücken. Der Berliner Datenschutzbeauftragte wurde von Polizeibeamten, BVG und der CDU für seine harte Haltung gegen die Aufzeichnung von Videobildern scharf kritisiert. Gestern nun hat Alexander Dix unter dem Eindruck der Bluttat mit dem neuen BVG-Chef Andreas Sturmowski einen Gesprächstermin im Januar verabredet. Dabei solle geklärt werden, ob künftig in einigen Bussen Videoaufnahmen gespeichert werden dürfen. Dies hatte Dix bislang abgelehnt, weil der Fahrer bereits jetzt im Notfall die Aufzeichnung aktivieren könne. Dix kann sich vorstellen, Gelenkbusse künftig rechtlich wie Straßenbahnen zu werten. Dort und in U-Bahnen ist die Aufzeichnung wegen der Größe des Fahrzeugs bereits erlaubt. Eine generelle Aufzeichnung in allen Bussen lehnt Dix weiter ab.

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