zum Hauptinhalt

Tödliches Wetttrinken: Der Junge bekam Tequila – der Wirt trank nur Wasser

Am Donnerstag beginnt der Prozess um den Tod eines 16-Jährigen - er war nach mehr als 45 Gläsern Tequila ins Koma gefallen. Nicht genug: Am Wochenende fielen erneut mehrere schwer betrunkene Jugendliche auf.

Von Sandra Dassler

Berlins Jugendliche trinken weiter – oft sogar bis zur Bewusstlosigkeit. In der Nacht zum gestrigen Sonntag mussten wieder zwei Minderjährige zur stationären Aufnahme in Krankenhäuser gebracht werden: Ein 15-Jähriger lag kurz vor Mitternacht hilflos auf einem Gehweg in der Leonorenstraße in Steglitz. Weil er keine Reaktion mehr zeigte, informierte ein Fußgänger die Feuerwehr. Kurz zuvor hatte ein Spaziergänger einen 14-Jährigen entdeckt, der auf einer Parkbank am Oranienburger Platz lag. Auch er war nicht ansprechbar und wurde mit einem Blutalkoholwert von 2,9 Promille in ein Krankenhaus gebracht.

Von April bis Dezember vergangenen Jahres hatte die Polizei 527 betrunkene Minderjährige aufgegriffen. Bislang sei nicht erkennbar, ob sich dieser Trend 2008 fortsetzen werde, sagte gestern ein Polizeisprecher. Man habe jedenfalls bislang weder einen signifikanten Rückgang noch eine dramatische Zunahme der Fälle festgestellt, die erst seit Ende März 2007 gesondert erfasst würden.

Damals war das Thema in die Schlagzeilen geraten, weil der 16-jährige Schüler Lukas W. nach einem Wetttrinken und mehr als 45 Gläsern Tequila ins Koma gefallen und gestorben war. Der Junge hatte Ende Februar im „Eye T“ am Spandauer Damm in Charlottenburg mit dem 26-jährigen Wirt Aytac G. um die Wette getrunken. Bei ihm waren 4,4 Promille Blutalkohol gemessen worden.

Am kommenden Donnerstag beginnt ein erster Prozess gegen vier Beteiligte dieses tödlichen Wettkampfs. Sonja K.(17), Michael L., Mike G. (beide 18) und Kay F. (21)* sind wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Sie sollen Lukas W. mehr als 45 Gläser Tequila eingeschenkt und serviert haben. Die Anklage wirft ihnen weiterhin vor, nach Absprache mit dem Wirt, diesem nur Wasser serviert zu haben, um ihm einen Vorteil im Wetttrinken zu verschaffen. Erst nachdem die Angeklagten nach ungefähr 25 Gläsern aus Versehen Lukas W. das Glas mit dem Wasser reichten und dieser sagte: „Schmeckt ja wie Wasser“, soll auch der Wirt Tequila getrunken haben.

Nach Informationen des Tagesspiegel ist inzwischen auch die Anklage gegen den Wirt Aytac W. fertig. Die Verhandlung gegen ihn könnte bereits im Februar stattfinden. Der Prozess gegen seine vier Helfer war wegen des jugendlichen Alters abgetrennt worden.

Der Wirt Aytac G. war im Juli 2007 festgenommen worden und sitzt seither in U-Haft. Er hatte nach dem Tod des Schülers zunächst behauptet, dass dieser nur Bier getrunken habe. Außerdem war der Wirt, nachdem Lukas W. bewusstlos geworden war, aus seinem Lokal geflohen. Gäste hatten dann einen Arzt gerufen. Nach Polizeiangaben hatte Aytac G. in einem anderen Fall mit einem 18-Jährigen um die Wette getrunken, der ebenfalls bewusstlos umgefallen war. Das Wirtschaftsamt des Bezirks hatte das Lokal daraufhin im April wegen „fortwährend begangener grober Verstöße gegen den Jugendschutz“ geschlossen.

Der Fall hatte eine bundesweite Debatte über das Verbot von sogenannten Flatratepartys ausgelöst, bei denen Gäste für einen Pauschalpreis beliebig viel Alkohol trinken konnten. Das Bezirksamt Lichtenberg verbot im September letzten Jahres dem Betreiber der Diskothek „Tollhaus“in der Siegfriedstraße per Auflage, Flatratepartys durchzuführen und zu bewerben. Dieser hatte zuvor eine entsprechende Selbstverpflichtung abgelehnt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Rechtmäßigkeit der Auflage im November bestätigt. Begründung: Durch das Veranstaltungskonzept, Alkohol „mengenmäßig unbegrenzt“ auszuschenken, bestehe „eine Gefahr für die Gesundheit der Gäste“.

* Namen von der Redaktion geändert

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false