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Totschlag: Hobbyboxer ertränkte Ehefrau - zehn Jahre Haft

Im Revisionsprozess gegen einen früheren Hobbyboxer wegen Tötung seiner Lebensgefährtin hat das Landgericht Berlin eine vormals verhängte lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe umgewandelt.

Berlin - Der heute 25-Jährige wurde wegen Totschlags zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Der gebürtige Libanese hatte im Oktober 2004 während eines Streits seine 22-jährige nach muslimischem Recht angetraute deutsche Ehefrau und Mutter seiner beiden Kinder erst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann in der Badewanne ertränkt.

Der Bundesgerichtshof hatte das im Juni vorigen Jahres verhängte Urteil aufgehoben aber den Tathergang und den Tötungsvorsatz als rechtskräftig erklärt. Im Revisionsprozess war neben der Schuldfähigkeit des Angeklagten auch die Motivation der Tat zu prüfen.

"Es ist ein Totschlag, der eine gewisse Nähe zum Mord hat", betonte die Richterin. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auf Grund einer "affektiven Aufladung" eine "verminderte Zurechungsfähigkeit" beim Angeklagten vorgelegen habe. Dem Urteil zufolge hatte sich der Familienvater nach einem "halbherzigen" Angebot, am Abend auf die Kinder aufzupassen, mit Wodka betrunken, um seine Frau an einem Besuch bei ihrer Cousine abzuhalten. Sein verhalten sei "übertrieben egoistisch" gewesen.

Doch das spätere Opfer habe sich von ihrem Plan nicht abbringen lassen und sich erstmals gewehrt, hieß es. Das sei für den 25-Jährigen ein "Novum" gewesen und habe dazu geführt, dass er auf Grund seiner Persönlichkeit den Tötungsvorsatz fasste. Mit dem Urteil folgt das Gericht im wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. (tso/ddp)

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