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Berlin: Totschlag nach 50 Jahren Ehe

70-jähriger Mann ertrug seine Frau nicht mehr – siebeneinhalb Jahre Haft

Wegen Tötung seiner schwer kranken Ehefrau hat das Landgericht Berlin am Mittwoch einen 70-jährigen Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Entgegen der Anklage wurde der Rentner nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags bestraft. Nach mehr als 50 Jahren Ehe hatte der Angeklagte im Mai dieses Jahres die 70-jährige Frau nachts in der Wohnung durch mehrere Messerstiche in Rücken und Brust getötet.

Dem Gericht zufolge kam der Angeklagte mit der krankheitsbedingten Wesensveränderung seiner Frau nicht zurecht und hatte in der Tatnacht „endgültig die Geduld verloren“. Er habe die Uneinsichtigkeit und die Schuldzuweisungen der Frau sowie ihr „nächtliches Rumräumen“ in der Wohnung nicht mehr ertragen und, „durch Schlafmangel gereizt“, entschieden, damit müsse Schluss sein. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte in dieser Situation den Tod der Frau wollte, weil sie für ihn zum Problem geworden sei.

Die Frau litt seit längerer Zeit an Krebs und an einer Herzerkrankung. Mitte April dieses Jahres war sie nach längerem Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt nach Hause entlassen worden. „Sie war nicht mehr wie früher“, stellte das Gericht fest. Infolge einer halbseitigen Lähmung hatte sie Wortfindungsschwierigkeiten, sie war „unruhig“ und „starrsinnig“ und „machte die Nacht zum Tag“. Damit habe sich der Angeklagte überfordert und alleingelassen gefühlt.

Das Gericht hielt den 70-Jährigen für voll zurechnungsfähig. Schlafdefizit und Überforderung hätten nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit des Rentners geführt. ddp

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