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Berlin: Trödelmärkte an Heiligabend geschlossen

Wer früher an Heiligabend noch Geschenke brauchte, konnte in seiner Not den Trödelmarkt auf der Straße des 17. Juni besuchen.

Wer früher an Heiligabend noch Geschenke brauchte, konnte in seiner Not den Trödelmarkt auf der Straße des 17. Juni besuchen. Das geht jetzt nicht mehr: Berlins Antik- und Trödelmärkte bleiben dieses Jahr an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen. So will es Paragraf 4 des neuen Ladenöffnungsgesetzes, das vor fünf Wochen in Kraft getreten ist. Michael Wewerka, Marktchef auf der Straße des 17. Juni, findet die Regelung „unverständlich“. Auch Jörg Rau vom Markt am Schöneberger John-F.-Kennedy-Platz kann in dem Gesetz „kein bisschen Sinn erkennen“. Vor allem habe der Gesetzgeber nicht an die Händler gedacht, die „zum großen Teil auf ihr Geschäft angewiesen sind“. Auch für „15 Mitarbeiter vom Budenaufbauer bis zum Ordner“ bedeute die Regelung einen Verdienstausfall.

Die Einschränkungen des neuen Gesetzes gehen noch weiter: Auch an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag ist Trödeln nicht mehr erlaubt. Aus der für Arbeitsschutz zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit heißt es, die Regelung diene der Vereinheitlichung: „Früher wurden die Öffnungszeiten an Feiertagen in den Bezirken unterschiedlich gehandhabt.“ Außerdem seien die Trödelmärkte in dem neuen Ladenöffnungsgesetz gut weggekommen: Abgesehen von den genannten sieben Tagen dürfen sie an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 16 Uhr öffnen. sel

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