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Berlin: Überraschung in Totschlags-Prozess

Staatsanwältin für Freispruch des Rentners, der Hiphoper erstach

Unerwartete Wende im MaximProzess: Im Totschlags-Verfahren gegen den 76-jährigen Werner P. hat die Staatsanwaltschaft jetzt auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwältin verwies auf die Ausführungen des Gutachters sowie eines Zeugen, der die Tat vom Auto aus beobachtet hatte. Der zu 60 Prozent schwerbehinderte, auf einen Ohr taube P. sei im Konflikt mit Attila „Maxim“ Aydin überfordert gewesen. Wie berichtet, hatte P. den 33-Jährigen Rapper im Juni 2003 erstochen. Maxim hatte P. zur Rede stellen wollen: Seine Frau hatte ihm gesagt, „der Möchtegern-Playboy“ habe sie des Ladendiebstahls bezichtigt.

P. habe aus Angst vor Kriminalität das Haus abends nicht allein verlassen, sagte die Staatsanwältin. Auch „durch das Bild über Jugendliche in den Medien“ habe P. an jenem Tag gedacht, er werde von Skinheads überfallen. P. habe aber „durch die Heftigkeit des Messerstiches den Tod billigend in Kauf genommen“. Auf Totschlag stehen fünf bis 15 Jahre Haft.

Der Anwalt, der das Kind des Getöteten vertritt, sagte, Gerichte hätten den befreienden Tatbestand der „Putativnotwehr“ bislang nur zugelassen, wenn der Täter zuvor extrem angegriffen wurde. „Maxim war aber weder bewaffnet, noch schlug er P..“ Der Zeuge habe nur den Eindruck wiedergegeben, Maxim sei P. barsch angegangen, „als stelle er einen Ladendieb“. Der Anwalt vom Hauptkläger, Maxims Vater, sagte, der rüstige Rentner P. hätte mittags auf belebter Straße nicht „fließend zustechen“ müssen – er hätte weglaufen oder Hilfe rufen können. Zuschauer in Shirts mit Maxim-Figur samt Heiligenschein buhten nach dem Freispruch-Plädoyer. Die Richterin mahnte: „So wie Maxim geschildert wurde, hätte er ruhig alle Parteien angehört.“ kög

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