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Berlin: Überschuldete Berliner werden wieder nach Hause geschickt

BERLIN .Die Berliner Verwaltung hat das neue Insolvenzrecht verschlafen.

BERLIN .Die Berliner Verwaltung hat das neue Insolvenzrecht verschlafen.Zwar können überschuldete Berliner von heute an eine Bescheinigung erlangen, mit der sie nach intensiver Prüfung ähnlich wie ein Betrieb ein Konkursverfahren einleiten können.Allerdings sind die Schuldnerberatungen nicht auf den Ansturm der Hilfesuchenden vorbereitet."Wir werden alle Leute abweisen, die nach dem neuen Recht beraten werden wollen", sagt Carlo Wahrmann, Schuldnerberater in Kreuzberg.Die Sozialverwaltung geht davon aus, daß in Berlin 13 800 Fälle nach dem neuen Recht beraten werden müssen.

"Wir an der Basis müssen das Versäumnis der Politik jetzt ausbaden", sagt Wahrmann weiter.Von den zugesagten 29 zusätzlichen Stellen ist bislang noch keine einzige besetzt.Unklar ist, ob das Geld von der Sozialverwaltung bereits abrufbar ist oder nicht.Auch Kreuzbergs Sozialstadträtin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) sieht Versäumnisse in der Politik: "Die Vorbereitung ist zu spät geschehen." Im Senat wurde das Ausführungsgesetz für die neue Insolvenzordnung am vergangenen Donnerstag verabschiedet."Die Bezirksämter haben aber noch keine Zusage, ob sie über die versprochenen Mittel verfügen können oder nicht", sagte Junge-Reyer weiter.Am Dienstag beriet der Senat die "personellen Folgen" des Gesetzes - einen Tag vor dem Stichtag für die neue Regelung.

Insgesamt sind nach Schätzungen der Sozialverwaltung rund 100 000 der 1,8 Millionen Haushalte in Berlin überschuldet.Das entspricht einem Anteil von 5,6 Prozent.Zehn Prozent der überschuldeten Haushalte mit insgesamt 13 135 Personen nehmen bereits die Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch.

Durch die neue Rechtslage entsteht aber nicht nur ein Mehrbedarf an Beratung.Auch die Verbindlichkeit, mit der die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird, ist größer.Berater müssen intensiver als zuvor mit den Ratsuchenden nach außergerichtlichen Auswegen suchen.Erste Fortbildungen für die Mitarbeiter bietet die Sozialverwaltung ab Mitte Juli an, im Oktober sind weitere geplant."Es gibt für die Schuldnerberatung derzeit keine Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt", sagt Wahrmann.Insgesamt sollen nach Angaben der Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) 29 zusätzliche Stellen geschaffen werden.

Zum 1.Januar 1999 wird das neue Insolvenzrecht auch zu einer stärkeren Belastung der Gerichte führen.Überschuldete Haushalte müssen zunächst die Bescheinigung einer "geeigneten Stelle" einholen, bevor sie ein Gerichtsverfahren einleiten können.Diese Bescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein.Daher können Schuldnerberatungen erst ab dem heutigen 1.Juli eine entsprechende Prüfung der finanziellen Verhältnisse vornehmen.

Unklar ist, ob die Verschuldeteten in solchen Fällen Prozeßkostenhilfe erhalten.Juristen gehen davon aus, daß bundesweit 500 Millionen Mark an Prozeßkostenhilfe nötig würden.Andernfalls müßten die Schuldner selbst die Gerichtskosten in Höhe von 5000 bis 6000 Mark übernehmen.

Auch die Gerichte wollen sich auf den erwarteten Ansturm einstellen.Die Justizverwaltung geht von einem Mehrbedarf an 19 Richtern, 53 Rechtspflegern, 55 Kräften im mittleren und Kanzleidienst sowie vier Datenverarbeitungs-Kräften im kommenden Jahr aus.

JENS ANKER

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