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Überwachung: Ahnungslos im Blick der Fahnder

Gelesene Briefe, abgehörte Telefone: Wie die Bundesanwaltschaft Post an den Tagesspiegel und Gespräche der Mitarbeiter überwachte.

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Das Verhalten der Bundesanwaltschaft und der mit ihr zusammenarbeitenden Kriminalbehörden wirft zahlreiche Fragen auf. Zwei Mitarbeiter des Tagesspiegels wurden im September 2006 und Anfang 2007 abgehört, als sie ahnungslos mit Personen telefonierten, die als Beschuldigte in einem Terrorverfahren geführt werden. Im selben Zeitraum wurden auch Telefonate anderer Journalisten mit den Beschuldigten aufgenommen. Der Tagesspiegel erfuhr davon erst jetzt aus einer vertraulichen Quelle jenseits von Bundesanwaltschaft und Polizei – womit die Behörden offenkundig gegen ein prinzipielles Recht der Medien verstoßen haben.

Haben die Ermittler korrekt gehandelt?

So weit sich Journalisten nicht selbst strafbar machen und deshalb auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, müssen sie weder der Polizei noch der Justiz noch sonst jemandem Auskunft über Gespräche mit anderen Personen geben. Die Bundesanwaltschaft gab jedoch an Anwälte der Beschuldigten Ermittlungsakten weiter, in denen sich Protokolle der mitgeschnittenen Telefonate der Journalisten befanden. Die betroffenen Medien ahnten auch davon nichts. Was möglicherweise vertraulich am Telefon besprochen worden war, landete in den Händen fremder Anwälte. Ob den Journalisten für die Inhalte der Gespräche ein Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz zustand, entschied die Bundesanwaltschaft in diesem Fall allein. Die Journalisten wurden nicht gefragt, auch von der Telefonüberwachung selbst erfuhren sie erst jetzt. Die Bundesanwaltschaft wollte sich gestern auf Anfrage nicht äußern. In Sicherheitskreisen hieß es, die Herausgabe von Akten mit abgehörten Telefonaten von Journalisten, soweit ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zustand, hätte nicht geschehen dürfen.

Hätten die Journalisten informiert werden müssen?

Die Telefonüberwachung selbst hätte allerdings den Journalisten offenbar nicht mitgeteilt werden müssen. Solange ein Verfahren läuft, kann die ermittelnde Behörde Informationen zurückhalten. Sie muss auch die Protokolle nicht sofort löschen. Im aktuellen Fall geht es um Brandanschläge mutmaßlicher Linksextremisten in Berlin und Schleswig-Holstein, die Ermittlungen dauern noch an.

War der Tagesspiegel direkt betroffen?

Das Bundeskriminalamt betonte gestern auf Anfrage, der Tagesspiegel selbst sei von keinem Ermittlungsverfahren betroffen und keiner Telefonüberwachung ausgesetzt.

Wie häufig wird Post überwacht?

Unklar bleibt, wie oft eine „Postbeschlagnahme“ stattfindet. Weder die Bundesanwaltschaft noch das Bundeskriminalamt wollten oder konnten sich gestern dazu äußern. Auch über den Eingriff selbst ist wenig bekannt. Im konkreten Fall wollen BKA-Beamte im Postverteilzentrum Briefe gegen das Licht gehalten haben, um zu sehen, ob ein fünfzackiger Stern erkennbar ist. Die linksextreme „Militante Gruppe“ verwendet ein solches Symbol in ihren Bezichtungsschreiben. Der Stern ist allerdings klein, die Schreiben Schwarz-weiß-Kopien. Sicherheitsexperten hielten es dennoch für möglich, dass durch die Kuverts das Symbol der Militanten Gruppe zu erkennen war. In mehreren Fällen sollen Briefe aber kopiert worden sein.

Was sagt die Anwaltskammer?

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die polizeiliche Überwachung von Telefongesprächen zwischen Mandanten und Rechtsanwälten sowie Journalisten scharf kritisiert. Ein Mitschnitt hätte unterbrochen werden müssen, wenn die Tatverdächtigen mit Journalisten sprachen. Der Hamburger Rechtsanwalt Arne Timmermann, der mehrere Beschuldigte in dem Terrorverfahren vertritt, bestätigte, dass die Gespräche mehrerer Journalisten protokolliert worden sind. Er gehe davon aus, dass dies rechtswidrig gewesen sei. In jedem Fall verstoße die Aufnahme dieser Protokolle in die Ermittlungsakten gegen das Verwertungsverbot. „Das heißt aber nicht, dass es besser gewesen wäre, die Behörden hätten geheime Parallelakten angelegt“, sagte Timmermann. Die beteiligten Anwälte, deren Gespräche teilweise ebenfalls protokolliert worden sind, erwägen rechtliche Schritte.

Was sagen die Parteien?

Neben der Gewerkschaft Verdi, die zahlreiche Journalisten vertritt, hat auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) die Öffnung von Post an Berliner Zeitungen durch das BKA als schweren Verstoß gegen das Redaktionsgeheimnis kritisiert. Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Sicherheit sei „einmal mehr zulasten der Freiheit“, sagte DJV-Vorsitzender Michael Konken. Er forderte die Behörden auf, das Urteil im Rechtsstreit um die Zeitschrift „Cicero“ zu berücksichtigen: Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich eine Durchsuchung der „Cicero“-Redaktion durch das Bundeskriminalamt als unverhältnismäßig verurteilt.

Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Renate Künast, forderte angesichts der Postkontrollen die Medien auf, die Politik des Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) genauer zu beobachten. Auch der Berliner SPD–Innenexperte Thomas Kleineidamm forderte von seinen Parteikollegen im Bundestag, sich die rechtliche Grundlage der Polizeiaktion im Detail darstellen zu lassen. Der Chef der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann, sprach von einem „Schritt in den Überwachungsstaat“.

Martin Lindner, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, erklärte, dass die Beamten in diesem Fall offensichtlich „über das Ziel hinausgeschossen“ seien. Die Kontrolle von Briefen sowie das Abhören von Telefongesprächen ohne das Wissen der betroffenen Redaktionen seien ein „ungeheuerlicher Vorgang“. Unter solchen Umständen könne kein Redakteur mehr den Schutz seiner Informanten gewährleisten.

In den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten, ist offenbar auch über das Internet möglich. Es reiche, sich über die aktuellen Fahndungen des BKA online zu informieren, beschwerte sich die Gewerkschaft Verdi. Im März 2007 schaltete das BKA eine Homepage zur „Militanten Gruppe“. Das Kalkül der Beamten: Unter den Usern könnten sich auch die Gesuchten befinden. Ausgewertet wurden nach Verdi-Angaben insgesamt 417 IP-Adressen.

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