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Ulrich Nußbaum: "Kosten und Gehälter müssen offen gelegt werden"

Finanzsenator Ulrich Nußbaum fordert Transparenz bei sozialen Trägern und will Aufsichtsräte landeseigener Firmen reformieren.

Die schwerwiegenden Verstöße gegen das Vergaberecht bei der Wohnungsbaugesellschaft Howoge werfen die Frage nach der Verantwortung des Aufsichtsrats auf. Und des Senats. Haben Sie richtig gehandelt?

Nachdem wir den Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und bewertet hatten, haben wir die Geschäftsführer mit den Ergebnissen konfrontiert, sie um Stellungnahme gebeten und beschlossen, den Senat damit zu befassen. Der hat sich davon überzeugen lassen, dass wir dem Aufsichtsrat die Empfehlung geben, die Geschäftsführer freizustellen. Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung noch am gleichen Tag gefolgt. Zwischen der Vorlage des Berichts und der Freistellung sind fünf Tage vergangen. Wir haben sehr schnell gehandelt. Es war uns wichtig, dass der Senat ein klares Zeichen setzt.

Nachdem die Verstöße bekannt waren schon, aber davor auch?
Wenn man sich die Protokolle des Aufsichtsrates und unsere Unterlagen dazu anschaut, dann geht daraus hervor, dass es keine grundlegende Diskussion zum Thema Vergaben gegeben hat. Mir geht es nicht darum, etwas kleinzureden und man könnte in der Tat fragen, warum die Vergaben kein Thema waren. Wir wollen aber fair mit den Beteiligten umgehen. Diese Vorgänge wurden laut Protokollen der Geschäftsleitung nicht vorgetragen. Wie sollte der Aufsichtsrat dann die Vergehen erkennen können? Im Übrigen hat bisher auch die Opposition meines Wissens keinen Beleg dafür vorgelegt, dass der Aufsichtsrat der Howoge nachlässig gearbeitet hat, und es hat auch niemand überzeugend dargestellt, dass vorsätzlich weggeguckt wurde.

Haben die Aufsichtsräte genug Spielraum, um ihre Kontrollfunktion auszuüben?

Grundsätzlich schon und wenn die Prozeduren und Verfahren stimmen, dann filtert man den größten Teil der möglichen Fehler der Geschäftsführung raus. Ein paar Prozent gehen immer verloren, vor allem wenn sich eine Geschäftsführung nicht an die Regeln hält. So gesehen sind Aufsichtsratssysteme darauf angewiesen, dass Geschäftsführer legal und nach den Regeln operieren.

Sie sehen also keinen Reformbedarf?
Doch, bei der Auswahl der Aufsichtsräte und ihrer Qualifizierung. Hier muss man überlegen, ob man mit quasi ehrenamtlichen Mitgliedern klarkommt. Ein Beispiel ist für mich die Charité. Dessen Aufsichtsrat ist mit Wissenschaftlern nobelpreiswürdig besetzt. Aber sind die Mitglieder auch in der Lage, zusammen mit dem Vorstand den wirtschaftlichen Sanierungsfall Charité zu begleiten? Je nach Größe der Gesellschaft muss man außerdem überlegen, ob man den Aufsichtsräten nicht mehr bezahlt als heute. Der Vivantes-Konzern zum Beispiel hat fast einen Milliardenumsatz und über 12 000 Mitarbeiter. Er tritt an gegen Helios und andere private Konzerne. Der Senat erwartet die gleiche Qualität und das gleiche Engagement vom Vivantes-Aufsichtsrat, zahlt aber Vergütungen, die nicht mit denen der Privaten konkurrieren können. Bei Vivantes verdient ein Aufsichtsrat 5000 Euro und der Vorsitzende 10 000 Euro. Im Jahr, wohlgemerkt. Das steht in keinem Verhältnis zum Zeitaufwand für die Vorbereitung der Sitzungen. Früher fühlte man sich geschmeichelt in den Aufsichtsrat berufen zu werden, es war eine Ehre. Heute überlegt jeder, ob er da hineingehen soll, weil er vollumfänglich haftet für Fehler bei der Beaufsichtigung der Firmen.

Senatoren und Staatssekretäre blieben Aufsichtsräten dann fern?
Wenn wir eine stärkere Professionalisierung der Aufsichtsräte wollen, müssen wir auch die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, Senatoren als Aufsichtsratsvorsitzende zu haben. Ich schließe mich da mit ein. Nicht, weil ich das nicht könnte, sondern weil mein Zeitbudget es nur mit großen Anstrengungen zulässt, vollumfänglich große Unternehmen mit Millionenumsätzen zu kontrollieren. Als Eigentümer sollte der Senat die wirtschaftlichen Ziele formulieren und die Gesellschaften so über die Beteiligungsverwaltung steuern und dem Abgeordnetenhaus die politische Rechenschaft ableisten.

Sie fordern Steuerung nur über Renditen?
Nicht nur über die Rendite, aber sie ist ein vorrangiger Faktor. Denn nur so können wir die Arbeitsplätze sichern und unsere politischen Ziele erreichen. Heute ist es so, dass wir den landeseigenen Firmen oft unterschiedliche Leitbilder vorgeben. Auf der einen Seite ist da der Finanzsenator, der auf den Ertrag achtet, einen Abbau der Schulden und gute Deckungsbeiträge verlangt. Auf der anderen Seite steht der Fachsenator, der fachpolitische Zielsetzungen verfolgt und mit Wohnungsbaugesellschaften Mieten- oder Quartierspolitik machen will. Dadurch bekommen die Geschäftsführer verschiedene Signale, und nichts ist schlechter für Firmen als widersprüchliche Vorgaben. Zumal geschickte Geschäftsführer in diesen Konflikten die Senatoren gegeneinander ausspielen können.
Die Linke fordert von Wohnungsbaugesellschaften, dass sie günstigen Wohnraum schaffen, die Sozialdemokraten, dass sie den ökologischen Städtebau vorantreiben. Verträgt sich das mit Ihren Vorschlägen?
Meine Vision ist es, dass sich unsere Unternehmen im Wettbewerb am Markt behaupten. Damit sie keine Subventionsempfänger werden. Wenn die Unternehmen außerdem sozial-, umwelt- oder wissenschaftspolitische Aufgaben erfüllen sollen, dann muss man die dazu notwendigen Mittel aus dem Haushalt nehmen und sie bezahlen wie freie Träger zum Beispiel. Das wäre eine saubere Trennung. Das sollten wir hinbekommen.

Und worin liegen die Vorteile?
Manche sehen landeseigene Unternehmen als verlängerten Arm der Verwaltung. Aber sobald Wünsche formuliert werden, die über den eigentlichen Unternehmenszweck hinausgehen, kann es zu Konflikten kommen. Wenn wir die notwendige Trennung zwischen Unternehmenszweck und möglicherweise unternehmensfremden politischen Anforderungen nicht herbeiführen, behalten wir als Eigentümer nicht die nötige Distanz zu den Geschäftsleitungen. Wenn die Unternehmen Aufgaben erfüllen, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören, machen wird die politische Kontrolle schwieriger. Wir brauchen aber als Aufsichtsräte eine sachliche und professionelle Distanz zu den uns anvertrauten Unternehmen. Das gilt für alle, auch für das Abgeordnetenhaus, den Souverän. Deswegen müssen die Spielregeln transparent und klar definiert sein.

Bei der Treberhilfe wurde auch nicht getrennt zwischen dem Gewinnstreben der Geschäftsführung und dem sozialen Auftrag. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
Wir müssen ein Transparenzgebot aufstellen für die Verdienste der Geschäftsführer und Träger im sozialen Bereich, deren Leistungen ich im Übrigen sehr schätze. Dazu muss die Kostenstruktur offen gelegt werden, also mit welchem Aufwand die sozialen Träger welche Leistungen erbringen. Wenn der Staat der einzige Auftraggeber ist und das Unternehmen durch unsere Aufträge sein Geld verdient, dann haben wir einen Anspruch darauf zu wissen, worin die Leistungen bestehen, die wir bezahlen und was dabei verdient wird. Das ist in der Privatwirtschaft auch so: Große Auftraggeber definieren aufgrund ihrer Marktmacht Preise und Gewinne ihrer Zulieferer. Wer mit dem Staat Geschäfte macht, muss deshalb meines Erachtens seine Kostenstruktur offenlegen. Nur dann sehen wir, wie Leistungen erbracht werden. Und warum der eine sie möglicherweise besser erbringt als andere.         

Das Gespräch führte Ralf Schönball

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