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Berlin: Umbau am Ostkreuz kann weitergehen Letzte Klage einer Anwohnerin abgewiesen

Das Ostkreuz, einer der wichtigsten Umsteigebahnhöfe der S-Bahn, kann – fast – wie vorgesehen ausgebaut werden. Gestern wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die letzte Klage einer Anwohnerin ab.

Das Ostkreuz, einer der wichtigsten Umsteigebahnhöfe der S-Bahn, kann – fast – wie vorgesehen ausgebaut werden. Gestern wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die letzte Klage einer Anwohnerin ab. Die Arbeiten haben 2007 begonnen; die Klagen hatten sie nicht gestoppt. Das auf 411 Millionen Euro veranschlagte Projekt soll 2014/15 abgeschlossen sein.

In der vorangegangenen mündlichen Verhandlung war die Bahn einigen Klägern bereits entgegengekommen und hatte zugesagt, vor allem den Lärmschutz zu verbessern. Gebaut werden dürfen nach dem Kompromiss eine Decke und Seitenwände für den Tunnel der geplanten Verlängerung der Stadtautobahn A 100 unter den Gleisen am Ostkreuz. Allein dieser Vorratsbau verlängert nach Angaben von Experten den Umbau des Ostkreuzes erheblich. Der Trassenverlauf dieses Autobahnabschnittes ist aber rechtlich noch nicht festgelegt. Theoretisch kann so nach Ansicht des Klägeranwalts Karsten Sommer auch eine Investitionsruine entstehen, falls später eine andere Variante gewählt werden müsste.

Entscheiden mussten die Richter am Ende noch über die Klage einer Grundstückseigentümerin , für die kein besonderer Lärmschutz vorgesehen war. Weil die Gleise nach dem Umbau vom Grundstück der Klägerin weiter entfernt seien als heute, wiesen die Richter die Klage ab. kt

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