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Berlin: Umschulung gefordert: Vom Besen an den Schreibtisch

Etwa ein Drittel der rund 90 von der Privatisierung der Kindertagesstätten-Reinigung betroffenen Arbeiterinnen ist an Fortbildungsmaßnahmen interessiert. Das ergab eine Umfrage des Personalrates während einer Personalteilversammlung.

Etwa ein Drittel der rund 90 von der Privatisierung der Kindertagesstätten-Reinigung betroffenen Arbeiterinnen ist an Fortbildungsmaßnahmen interessiert. Das ergab eine Umfrage des Personalrates während einer Personalteilversammlung. Die Arbeitnehmervertretung hat gemeinsam mit der Spandauer Volkshochschule ein Qualifizierungsprogramm für die Weiterbeschäftigung im einfachen Bürodienst entwickelt.

Spandau ist einer der letzten Bezirke, der dem Senatsbeschluss zur Fremdvergabe der Kita-Reinigung folgt. 40 Prozent der gegenwärtigen Gesamtkosten von rund 2,5 Millionen Mark sollen so eingespart werden. Viele der Betroffenen waren nach der vorangegangenen Privatisierung der Schulreinigung bereits versetzt worden, sagte der Personalratsvorsitzende Klaus Prosche gestern. Wieder einmal seien es auch im öffentlichen Dienst die nicht qualifizierten Arbeitsplätze, die sich als ungeschützt erweisen. Zwar bestehe bis 2004 Kündigungsschutz, doch was danach geschehe, sei völlig offen. Interessierte Reinigerinnen sollen deshalb eine Möglichkeit zum Test in den Verwaltungsbüros erhalten und bei Interesse für den Fortbildungskurs freigestellt werden.

"Darüber kann man reden", erklärte Bezirksamtsdirektor Gerd Biel auf Anfrage. Zunächst werde geprüft, welche der Reinigerinnen bereit sind, altersbedingt oder gegen Prämienzahlung auszuscheiden und über welche Qualifikationen die übrigen Mitarbeiterinnen verfügen. Spandau habe sich bereits "ein Stück aus dem Fenster gelehnt", indem man die Reinigungskräfte nicht für die überbezirkliche Überhangliste melde. Bei entsprechender Eignung sei an eine Versetzung auf freiwerdende Stellen im Verwaltungsdienst gedacht. Für einen Teil der Frauen bestehe auch die Möglichkeit, als Hilfskraft in den Küchenbereich der Kitas zu wechseln. Dabei müsse allerdings die Bereitschaft zu einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Bezirksamtes vorausgesetzt werden.

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