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Berlin: Umsteigen bei Kurzstrecke bleibt verboten

Wer mit einem Kurzstreckenfahrschein Bahn oder Bus fährt, darf zumindest vorläufig weiterhin nicht umsteigen. Der Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses hat zwar jetzt einstimmig gefordert, die Umsteigeberechtigung einzuführen, doch im Verkehrsverbund BerlinBrandenburg sieht man keine Möglichkeit, dies sofort umzusetzen.

Wer mit einem Kurzstreckenfahrschein Bahn oder Bus fährt, darf zumindest vorläufig weiterhin nicht umsteigen. Der Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses hat zwar jetzt einstimmig gefordert, die Umsteigeberechtigung einzuführen, doch im Verkehrsverbund BerlinBrandenburg sieht man keine Möglichkeit, dies sofort umzusetzen.

Die Umsteigeberechtigung soll es nach dem Willen der Abgeordneten geben, weil man im neuen BVG-Linienkonzept, das ab 12. Dezember gilt, häufiger umsteigen muss, da viele Linien anders als bisher fahren. Betroffen davon seien aber nur etwa 1000 Fahrgäste am Tag, heißt es. Zudem sei die Kontrolle schwierig, da die Entwerter in Bussen und Straßenbahnen die Haltestellen nur als Zahlencode angeben. Außerdem befürchtet man Einnahmeausfälle, weil von der neuen Regelung auch diejenigen profitierten, die heute fürs Umsteigen bereits zahlen. Dabei geht es um rund vier Millionen Euro. kt

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