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Berlin: Umstrittene Erbmasse

Weil die ehemalige Garnisonsstadt Berlin viele Kasernen, Exerzierplätze und Soldatenfriedhöfe brauchte, wurden viele städtische Grundstücke an den Staat Preußen – und ab 1871 an das Deutsche Reich – übertragen. Zu den übertragenen Liegenschaften gehörten große Teile der Flughäfen Tempelhof und Tegel, aber auch Grundstücke in Neukölln, Schöneberg, Kreuzberg, Spandau und Tiergarten.

Weil die ehemalige Garnisonsstadt

Berlin viele Kasernen, Exerzierplätze und Soldatenfriedhöfe brauchte,

wurden viele städtische Grundstücke an den Staat Preußen – und ab 1871 an das Deutsche Reich – übertragen.

Zu den übertragenen Liegenschaften gehörten große Teile der Flughäfen Tempelhof und Tegel, aber auch Grundstücke in Neukölln, Schöneberg, Kreuzberg, Spandau und Tiergarten. Das Reichsvermögengesetz, dass 1961 in Kraft trat und die Rückübereignung der Liegenschaften vom Bund an die Länder regelte, konnte nur in West-Berlin wegen alliierter Vorbehalte nicht angewendet werden. za

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