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Die Piraten erklären den Berliner Wasserbetrieben den Kampf: Nachdem sich Grüne und Linke zurückzogen, wollen die Piraten nun allein gegen die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe klagen.

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Umstrittene Wasser-Privatisierung in Berlin: Piraten klagen allein gegen Wasservertrag - Wassertisch beteiligt sich an Kosten

Die Piraten-Fraktion klagt im Alleingang gegen die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – ohne Grüne und Linke. Nun ist Eile geboten: Die Organklage muss bereits bis zum 25. April beim Verfassungsgericht eingereicht werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Piraten im Abgeordnetenhaus klagen allein vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Grüne und Linke machen nicht mit. Um die Organklage zu finanzieren – immerhin geht es um 30 000 Euro – will der „Berliner Wassertisch“ einen großen Teil der Kosten übernehmen. Möglicherweise bis zu 25000 Euro, die über Spenden mobilisiert werden sollen. Die Initiative sagte dies bereits zu. Inzwischen bestätigte der Direktor des Abgeordnetenhauses, Christian Christen, die Rechtmäßigkeit einer solchen Spende. „Fraktionen dürfen grundsätzlich Zuwendungen von Dritten entgegennehmen“, schrieb er an die Piraten. Die Geldzuwendung müsse lediglich „vollumfänglich veröffentlicht“ werden.
Ohne diese Spende wäre die Piraten-Fraktion nicht in der Lage, die Klage zu bezahlen, sagte eine Sprecherin. Eile ist geboten, denn aus juristischen Gründen muss die Organklage bis zum 25. April beim Verfassungsgericht eingereicht werden. Die Piraten haben dafür den Verfassungsrechtler Christian Kirchberg gewonnen. Rechtlicher Angriffspunkt ist die Gewinngarantie für die privaten Miteigentümer der Berliner Wasserbetriebe. Nachdem der RWE-Konzern seine Anteile am Versorgungsunternehmen verkauft hat, betrifft dies nur noch das französische Unternehmen Veolia.

Die Piraten hoffen, dass das Verfassungsgericht feststellt, dass die Privatisierungsverträge von 1999 das Budgetrecht des Landesparlaments verletzt haben. In diesem Fall könnten die gesamten Verträge „in ihrem Kern“ angegriffen werden, glauben die Piraten. Diese optimistische Einschätzung wird von Grünen und Linken nicht geteilt. Deshalb konnten sich die Grünen auch nicht entschließen, der Organklage beizutreten. Nach dem Rückzug der Grünen beschloss der Vorstand der Linken, auch zu verzichten – zumal „ein erfolgreicher Ausgang des Verfahrens keineswegs gewiss ist“. Und selbst ein juristischer Erfolg könne weder die Teilprivatisierung noch die vertraglichen Renditegarantie rückgängig machen, teilten die Linken mit.

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