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Begehrt. Liebevoll sanierte gründerzeitliche Altbauwohnungen wie hier in Mitte sind besonders gefragt. Oft wollen die Käufer möglichst bald selbst einziehen.

© Thilo Rückeis

Umwandlung von Mietwohnungen: Neue Verordnung soll Mieter schützen

Zehn Jahre lang sollen Mieter künftig vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs geschützt sein, wenn ihre Wohnung verkauft wird. Damit reagiert Bausenator Michael Müller auf den Trend, dass immer mehr Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Doch diese neue Regelung hat auch Nachteile.

Eine neue Verordnung kommt – und kaum jemand hat etwas dagegen? Schon bald könnte in Berlin eine Zehn-Jahres-Frist für Mietwohnungen gelten: Ein neuer Eigentümer darf demnach zehn Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs auf die Räumung einer vermieteten Wohnung drängen. Dadurch will Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) den Schutz für Mieter verbessern, deren Wohnung verkauft wird.

Hintergrund ist ein Trend, der viele Berliner besorgt: Zahlreiche Mietwohnungen werden zu Eigentumswohnungen, neue Besitzer drängen alte Mieter raus, das Preisniveau steigt. Im Abgeordnetenhaus wird über den Vorschlag nicht abgestimmt. Denn Müller wird dazu keinen Gesetzestext vorlegen, sondern eine Verordnung. Und Verordnungen beschließt der Senat allein.

Auch große Wohnungsunternehmen sind für die Zehn-Jahres-Frist

Neben dem Koalitionspartner CDU hat auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen nichts gegen das Vorhaben. „Der Vorschlag ist angesichts der Wohnungsmarktlage angemessen“, sagte Verbandssprecher David Eberhart am Sonnabend. Schließlich gelte schon jetzt weitgehend eine Sieben-Jahre-Frist. „Und in anderen Städten wie Hamburg haben wir schon eine Zehn-Jahre-Verordnung“, sagte Eberhart, dessen Verband die Eigentümer von 700 000 Berliner Mietwohnungen vertritt. Das entspricht etwa 40 Prozent aller Mietwohnungen der Stadt.

Basis der geplanten Regelung ist ein bundesweit gültiges Gesetz: Mieter haben nach dem Verkauf ihrer Wohnung mindestens drei Jahre lang keine Eigenbedarfskündigungen zu befürchten. Diese Frist kann je nach Lage auf bis zu zehn Jahre verlängert werden, wenn es Engpässe gibt und die jeweilige Regierung glaubt, dadurch „Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen“ bereitstellen zu können. Erst 2011 hatte noch der rot-rote Vorgängersenat die Frist in Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg auf sieben Jahre verlängert.

Seit langem gilt der Berliner Wohnungsmarkt als angespannt, alteingesessene Mieter verlieren vor allem in den begehrten Innenstadtlagen ihre Wohnungen. In Berlin sind 2011 rund 4740 Miet– in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Vergangenes Jahr waren es schon mehr als 7260. Diesen Trend beobachtet man auch in der CDU genau. Der Wohnungsexperte der Christdemokraten, Matthias Brauner, begrüßte die Initiative von Senator Müller. Brauner wies allerdings daraufhin, dass Müller die Verordnung „rechtssicher begründen“ müsse. Sonst drohten Klagen von Hauseigentümern, die eine Kündigung vor Gericht durchsetzen wollen.

Ärgern dürften sich über die geplante Verordnung jene Eigentümer, die nur wenige Wohnungen besitzen und in ihrer Immobilie tatsächlich selbst wohnen und nicht nur die Altbewohner loswerden wollen. Dieter Blümmel von der Eigentümergemeinschaft „Haus & Grund“ sagt deutlich: „Diese Verordnung löst kein Problem, sie wendet sich vielmehr gegen die kleinen Leute unter den Eigentümern. Was die Stadt braucht, sind neue Wohnungen.“ Wenig ändern wird die Verordnung auch an Mieterhöhungen nach Modernisierungen, die sich viele Altbewohner nicht leisten können.

Vor einer Woche hatte Bausenator Müller eine Zwischenbilanz zur Debatte um Wohnungsmangel und Mieten gezogen: Rund 14 000 Wohnungen haben demnach die landeseigenen Gesellschaften seit Beginn der Legislaturperiode aufgekauft, 6000 weitere Wohnungen bauen oder planen die landeseigenen Unternehmen zurzeit. Rund 20 Prozent der neuen Wohnungen seien für Haushalte mit kleineren Einkommen gedacht. Bis zum Ende der Legislaturperiode werde Berlin rund 300 000 Mietwohnungen besitzen.

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