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Umweltzone: Berlin profitiert nicht von entschärftem Feinstaubgesetz

Die EU-Regierungen haben die Feinstaub-Richtlinie entschärft: Städte in Talkesseln oder mit ungünstigen Wetterverhältnissen sollen eine Gnadenfrist bis 2011 erhalten, um die seit 2005 verbindlichen Werte einzuhalten. Für Berlin gilt die Schonfrist aber nicht.

Für Berlin, wo wegen zu vieler Überschreitungstage zu Jahresbeginn die Umweltzone eingeführt wurde, gilt die Schonfrist nach Auskunft des Senats allerdings nicht. Plakettenpflicht und Fahrverbote gelten weiter.

Außerdem will die EU einen zusätzlichen Grenzwert einführen. Dieser soll sich auf Partikel mit einem Durchmesser von unter 2,5 Mikrometern (PM 2,5) beziehen. Bisher existiert nur eine Obergrenze für Schwebstaub bis 10 Mikrometer (PM 10). Fachleute halten die aktuelle Verordnung für unzulänglich, weil sich die kleinsten Partikel als besonders gesundheitsschädlich erwiesen haben. Sie fallen bei der aktuellen Beurteilung allerdings kaum ins Gewicht – im Wortsinne, denn die Feinstaubbelastung wird in Mikrogramm pro Kubikmeter Luft angegeben. Der Wert von 50 Mikrogramm darf an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Die Umweltverwaltung erfasst die Partikel schon jetzt nach Größe – und kann auch ihre Herkunft analysieren. Ein Experte sagte zu dem geplanten neuen Grenzwert: „Die Kleinstpartikel stammen hauptsächlich aus Dieselruß. Bei PM 2,5 sind Pollen nicht dabei und auch nicht aufgewirbelte Sande.“ Folglich rückten Abgase dann noch stärker in den Blick.

Die Konsequenzen für die Umweltzone sind noch offen. Nach aktuellem Stand sollen ab 2010 Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten ausgesperrt werden – also die Mehrheit der Lkws. Die Verwaltung prüft zurzeit die Möglichkeiten zur Nachrüstung mit Filtern. Rechtzeitig vor 2010 soll geklärt sein, was Autofahrern und Firmen zugemutet werden kann. obs

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