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Berlin: Umweltzone: Jetzt wird abkassiert

Wochenendtouristen können keine Plakette kaufen

Von heute an wird in der Umweltzone kassiert. Autofahrer, die innerhalb des S-Bahnrings mit ihrem Fahrzeug ohne die vorgeschriebenen Plaketten unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Das gilt auch für die Besucher von auswärts, die an Wochenenden nicht einmal eine Plakette erwerben können.

Die Tourismuswerber hoffen deshalb auf Kulanz. „Wir sind mit dem Gesamtverfahren der Umweltzone nicht glücklich“, sagte Natascha Kompatzki von der Berlin Tourismus Marketing GmbH gestern. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre für Gäste transparenter gewesen. Man habe alle Tourismus- und Pressekontakte weltweit informiert und weise mehrsprachig auf der Website im Internet auf die Regelung hin. Dort gebe es auch Hinweise, wo Reisende die Plaketten bereits in anderen Städten auf der Fahrt nach Berlin erwerben können.

Wenn man keine Touristen verprellen wolle, sei der Senat in der Pflicht, einen Wochenendverkauf zu gewährleisten, sagte Hans-Jürgen Fischer vom ADAC. Bis dies der Fall sei, könne man allen auswärtigen Autofahrern ohne Plakette nur raten, die Fahrzeuge außerhalb der Umweltzone zu parken und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz war man gestern noch dabei herauszufinden, ob irgendeine der rund 800 Ausgabestellen vielleicht am Wochenende geöffnet hat.

Es handelt sich um eine Bundesverordnung und keine Berliner Erfindung, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung, Marie-Luise Dittmer. Deshalb seien die Plaketten auch bundesweit zu haben. „Wer als Kfz-Meister schlau ist, weiß, dass die Leute nicht nur in ihrem Dorf fahren und weist sie darauf hin.“ Viele Berliner Hotels würden die Plakette außerdem für ihre Gäste besorgen, wenn diese ihnen zuvor eine Kopie des Kraftfahrzeugscheins schicken. Wenn ein Autofahrer glaubhaft machen könne, dass er keine Möglichkeit hatte, eine Plakette zu erwerben, werde man sicher Kulanz walten lassen, hieß es in der Senatsverwaltung.

Der angekündigte juristische Widerstand gegen die Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hohem Feinstaubausstoß ist allerdings ausgeblieben: Derzeit liegen dem Verwaltungsgericht lediglich drei Eilanträge von Privatpersonen vor, die darüber klagen, dass man ihnen keine Ausnahmegenehmigungen beim Fahrverbot erteilt hatte, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth. Die Antragsteller hätten angeben, auf das Auto angewiesen zu sein, sich aber kein neues leisten zu können. Das Gericht werde darüber „bald“ entscheiden. Im Vorfeld hatten der ADAC und Wirtschaftsverbände mehrfach Gewerbetreibende aufgefordert, zu klagen, wenn man ihnen Ausnahmegenehmigungen verwehre. Bisher seien über eine Million Plaketten gekauft und 6258 Ausnahmeanträge gestellt worden, sagte die Sprecherin der Umweltverwaltung des Senats. Versagt worden seien 432 Anträge, 241 Mal hätten die Antragsteller selbst zurückgezogen. Die Planer hatten mit 100 000 Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen gerechnet.

Verstöße sollen mit „normaler Strenge“ geahndet werden, sagte der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat Marc Schulte (SPD) in Charlottenburg-Wilmersdorf. Es werde keine gesonderten Kontrollen geben. Bei auswärtigen Fahrzeugen will man die Anweisungen des Senats „nicht so streng“ handhaben, sagte sein Kollege in Mitte, Joachim Zeller (CDU). Man werde „mit Augenmaß“ an die Sache herangehen und auf fehlende Plaketten so achten wie auf abgelaufene TÜV-Siegel, sagte ein Polizeisprecher. Klaus Kurpjuweit/Rainer W. During

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