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Umweltzone: Senat legt Regeln für Fahrverbote fest

Ab 2008 gilt die Umweltzone in Berlin. Die Senatsverwaltung erstellt derzeit einen Katalog für Ausnahmegenehmigungen. Bei Fahrten ohne Plakette sollen 40 Euro fällig werden.

Ein halbes Jahr vor dem Start der Umweltzone mit Fahrverboten in der Innenstadt hat die Umweltverwaltung jetzt einen Leitfaden für Ausnahmeregelungen erstellt, nach dem sich die Bezirke richten sollen. So solle ein einheitliches Vorgehen sichergestellt werden, heißt es bei der Umweltverwaltung. Zudem bietet die Verwaltung an, die Mitarbeiter der Bezirksämter zu schulen. Außerdem stellt sie ein EDV-Programm zur Bearbeitung der Anträge zusammen, das Anfang September betriebsbereit sein soll.

Um die Feinstaubrichtlinien der EU einigermaßen einhalten zu können, erklärt der Senat die Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings im nächsten Jahr zur Umweltzone, für die es ein neues Verkehrsschild gibt. Innerhalb dieses Bereichs dürfen nur noch Autos fahren, die die EU-Abgasnormen erfüllen. 2010 verschärfen sich die Vorgaben dann nochmals. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen.

Grundsätzlich gelten sie für Fahrzeuge, die von Behinderten genutzt werden, die einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis haben. Aber auch die Polizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz oder die Müllentsorger dürfen weiter Fahrzeuge einsetzen, die nicht der Norm entsprechen. Auch Motorräder sind ausgenommen sowie Arbeitsmaschinen. Oldtimer dürfen jährlich 700 Kilometer in der Umweltzone zurücklegen, was die Besitzer durch ein Fahrtenbuch nachweisen müssen.

Ansonsten müssen Betroffene in „besonderen Härtefällen“ eine Ausnahmegenehmigung beantragen, was im Herbst möglich sein soll. Der Leitfaden der Umweltverwaltung von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) soll gewährleisten, dass die Ausnahmeregelungen nach einheitlichen Kriterien erteilt werden.

Unter anderem sollen Unternehmen, die einen großen Fuhrpark mit Fahrzeugen haben, die die Normen nicht erfüllen, einen Teil dieser Fahrzeuge weiter nutzen können; dies gilt auch für rund 100 der insgesamt etwa 1300 Busse der BVG, die die strengen Abgasnormen nicht erfüllen.

Die Ausnahmeregelungen gelten aber nur für die Umweltzone in Berlin. Andere Städte können andere Vorgaben erlassen. Eine bundesweite Regelung für Ausnahmen vom Fahrverbot gibt es nicht. Der Versuch des CDU-Bundestagsabgeordneten Jens Koeppen überall gültige Ausnahmeregelungen zu erlassen, die großzügiger sein sollten als die Vorgaben der Berliner Umweltverwaltung, sind bisher am Widerstand der SPD-Bundestagsfraktion gescheitert. Auch ein Antrag der Berliner CDU im Verkehrsausschuss des Parlaments, die Ausnahmen zu erweitern, fand gestern keine Mehrheit.

Wer ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone von der Polizei ertappt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

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