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Berlin: Und zum Bäcker

VON TAG ZU TAG Werner van Bebber fragt nach der Länge des Kurzzeitparkens Das Autofahren wird komplizierter. Demnächst soll es Parkzonen geben, in denen man kurz das Auto abstellen darf, ohne dafür zu zahlen.

VON TAG ZU TAG

Werner van Bebber

fragt nach der Länge des Kurzzeitparkens

Das Autofahren wird komplizierter. Demnächst soll es Parkzonen geben, in denen man kurz das Auto abstellen darf, ohne dafür zu zahlen. Das hat der Bundestag beschlossen, und der Senat hat es befürwortet. Man wird vom Auto zur Apotheke laufen dürfen, um eine Flasche Klosterfrau Melissengeist für die Großmutter zu kaufen. Und zwar, ohne vorher an der Supermarktkasse anzustehen und mit flehendem Blick die Kassiererin zum Wechsel des Zwanzig-Euro-Scheins bitten zu müssen. Das Kurzzeitparken soll dem Einzelhandel helfen, weil Parkgebühren und Kleingeldmangel die Leute nicht mehr davon abhalten, schnell zur Apotheke zu fahren, auf ein Fläschchen Melissengeist.

Sicher gibt es richterliche Entscheidungen über die Länge des Kurzzeitparkens. Was aber, wenn es in der Apotheke so voll war, dass man eben zum Bäcker gegangen ist, um der Großmutter ein paar Schrippen zu holen (damit der Melissengeist sie nicht gleich umwirft) und außerdem noch zum Schuster, der sich die Absätze gleich vornehmen wollte, froh über die vielen Aufträge der Leute, die nun wieder kommen, jetzt, da man wie früher mal ein paar gebührenfreie Besorgungen machen kann. Müssen dann die Parkraumkontrolleure mit der Stoppuhr Kurzzeiten kontrollieren? Und was ist mit dem kurzzeitparkenden Autofahrer, der konzentriert darüber nachdenkt, wie in einem Land Politik gemacht wird, in dem ein Bundestag das kostenlose Kurzzeitparken beschließt, nachdem alle großen und kleinen Städte die Parkraumbewirtschaftung mit ihren Folgen für den Einzelhandel lang diskutiert und dann eingeführt haben? – Dieser Autofahrer wird einen Langzeitparkschein brauchen.

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