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Berlin: Unerlaubte Überweisung ?

Senator Wolfs Zuschuss an Messe-GmbH: Opposition spricht von Untreue

Wirtschaftssenator Harald Wolf hat möglicherweise gegen Haushaltsrecht verstoßen, als er im Dezember 2003 der landeseigenen Messe GmbH 14,6 Millionen Euro überwies. Das Geld, zusammengekratzt aus Restmitteln der Verwaltung zum Jahresende, war ein Zuschuss für den Bau des neuen Südeingangs. Die Messe hatte den teuren Umbau aus eigener Kraft vorfinanzieren müssen, weil eine andere Finanzkonstruktion in sich zusammengebrochen war.

Der Senat hatte sich nämlich, noch unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU), im Februar 2001 folgendes ausgedacht: Der Messe GmbH wurden Grundstücke (zwei Parkplätze und der Eingangsbereich Süd) übertragen, um sie zu verkaufen und damit die Baumaßnahme zu bezahlen. Dieser Beschluss konnte aber nicht realisiert werden, weil sich für die Immobilien kein Käufer fand. Also nahm die Messegesellschaft für ihre Investitionsausgaben das Land Berlin in Anspruch. Der rotrote Senat sah sich auch in der Pflicht zu zahlen. Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus fragte daraufhin den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst, ob dies nicht ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht gewesen sei, der möglicherweise „straf- oder zivilrechtliche Folgen“ haben könne.

Die Juristen des Abgeordnetenhauses kamen zu dem Schluss: Weder der Senatsbeschluss von 2001 noch ein Pachtvertrag mit der Messe vom Juni 1997 hätten den Senat verpflichtet, die Kosten für den Südeingang auszugleichen. Bedenken wurden auch dagegen erhoben, dass die Zahlung Ende 2003 erfolgte. Damals galt, weil das Landesverfassungsgericht den Haushalt für verfassungswidrig und ungültig erklärt hatte, die „vorläufige Haushaltswirtschaft“. Das heißt, öffentliche Gelder durften nur in „unbedingt notwendigen“ Fällen ausgegeben werden. Die Wirtschaftsverwaltung war nach interner juristischer Prüfung trotzdem zu dem Ergebnis gelangt, dass die Zahlung von 14,6 Millionen Euro „nicht bis zur Verabschiedung des neuen Haushalts zurückgestellt werden konnte, da eine rechtliche Verpflichtung gegenüber der Messe bestand“. Die Messe hätte das Geld vor Gericht erfolgreich einklagen können“, sagte Senator Wolf gestern. Er wies auch den Vorwurf von CDU, FDP und Grünen zurück, es sei ein Vermögensschaden entstanden.

CDU und FDP erwägen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue. Eine solche Anzeige hatte der Bund der Steuerzahler schon im Juni 2004 eingereicht. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Die Grünen sprachen von „haushaltsrechtlichen Wild-West-Methoden“. Dies gelte auch für einen Investitionszuschuss von 20 Millionen Euro an die BVG Ende 2003, der vom Unternehmen bis heute nicht genutzt worden sei. za

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