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Berlin: Ungeduld am Steuer

Ihr Vordermann schleicht nervend langsam um die Ecke? Und Sie wollen ihm mit ihrer Hupe mal so richtig Dampf machen?

Ihr Vordermann schleicht nervend langsam um die Ecke? Und Sie wollen ihm mit ihrer Hupe mal so richtig Dampf machen? Vergessen Sie’s. Hupen ohne Gefahr im Verzug – genauer die „missbräuchliche Abgabe von Schallzeichen“ – ist nach Paragraph 16 der Straßenverkehrsordnung verboten.

Kosten: Zehn Euro Verwarngeld zahlt, wer vor lauter Ungeduld hupt und damit jemanden belästigt. Hat es außer dem Polizisten niemand bemerkt, bleibt es bei 5 Euro.

ErwischFaktor: Gänzlich unbedrohlich. Verkehrsrowdys, die mit lauter Huperei auf sich aufmerksam machen wollen, sind in keiner Statistik erfasst, sagt Polizeisprecher Klaus Schubert. Viele Einträge, vermutet er, gäbe es dort ohnehin nicht. Seine Polizeikollegen müssen sich meist um andere Probleme kümmern. frh

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