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Berlin: Ungültig

Wer unklar abstimmt, kommt nicht in die Wertung

Es ist durchaus im Sinne des Landeswahlleiters, wenn die Helfer in den Lokalen mitdenken. Mit einer Ausnahme: Wenn auf einem Stimmzettel nicht eindeutig erkennbar ist, was der Wähler gemeint hat, heißt es Aussortieren statt Grübeln. Ungültig wird der Stimmzettel beispielsweise, wenn . . .

6: keiner der Wahlvorschläge angekreuzt wurde, aber auf dem Stimmzettel ein Symbol prangt.

7: beim angekreuzten Wahlvorschlag eine negative Bemerkung oder ein negatives Zeichen auftaucht.

8: nichts angekreuzt wurde, aber ein Kreis mit einer Zeichnung – und sei es auch ein Smiley – ausgefüllt wird.

9: der Schnittpunkt des Kreuzes auf der Linie zwischen zwei Wahlvorschlägen liegt.

10: zum angekreuzten Wahlvorschlag ein Vorbehalt geschrieben wird.

Wer eine Partei ankreuzt und eine andere lobt, macht seine Wahl ebenfalls ungültig. Auch dürfen keine Bewerber von anderen Parteien unterstrichen oder alle eigenen weggestrichen werden. Keine Chance auf Wertung hat auch, wer seine Adresse auf dem Stimmzettel notiert oder unterschreibt. Wer sich in der Wahlkabine vertut, der sollte seinen Stimmzettel nicht einwerfen, sondern sich von den Wahlhelfern einen neuen geben lassen. Jeder bekommt eine zweite Chance.obs

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