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Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind ungültig.

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Ungültige Klauseln: Berlins Vermieter drücken sich um Schönheitsreparaturen

Die landeseigene Berliner Degewo fordert Mieter auf, Wohnungen künftig selbst auszubessern oder dafür zu zahlen – gegen die Rechtssprechung.

Die Mehrheit aller Mietverträge in Berlin enthält ungültige Klauseln zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Für die Mieter ist das eine gute Nachricht. Denn nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes müssen nun Hauseigentümer auf eigene Kosten vermietete Wohnungen instand halten und streichen. Allerdings versuchen viele Vermieter, Schönheitsreparaturen trotzdem auf die Mieter abzuwälzen. Jüngstes Beispiel ist die Degewo.

Rund 10 000 Mieter von Sozialwohnungen hat die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft angeschrieben. In den Briefen stellt sie die Mieter vor die Wahl, Schönheitsreparaturen künftig selber zu übernehmen oder den Vermieter damit zu beauftragen. 650 Euro im Jahr verlangt die Degewo dafür durchschnittlich. Was die Gesellschaft verschweigt: Wegen der unwirksamen Klauseln haben die Mieter einen Anspruch darauf, sich die Kosten für die selbst durchgeführten Schönheitsreparaturen aus den vergangenen drei Jahren erstatten zu lassen. „Die Degewo übervorteilt die Mieter“, sagt Rechtsanwalt Thomas Kersting deshalb, was die Degewo bestreitet.

Kersting vertritt zwei Mieter, die auch von der sehr kurzen Frist von nur gut einer Woche zur Beantwortung der Degewo-Schreiben „geschockt“ gewesen seien. Degewo-Sprecher Lutz Ackermann sagt dagegen, man habe vier Wochen Bedenkzeit einräumen wollen. Er gab aber zu, dass „vereinzelt Briefe spät zugestellt wurden“. Falsch sei, dass Mietern keine Zeit für eine rechtliche Prüfung ihrer Lage bleiben sollte. Angeboten wird es zwar nicht, aber Ackermann bestätigt auch: „Wenn der Mieter es verlangt, dann überprüfen wir die Wohnung“ – und streichen sie. Eine Korrektur der Klauseln könnten Mieter von Sozialwohnungen dagegen nicht ablehnen.

Dem Berliner Mieterverein ist der Streit um die Schönheitsreparaturen bestens bekannt. Die Mehrheit aller Berliner Mietverträge enthalte ungültige Klauseln. Geschäftsführer Reiner Wild sagt: „Die Vermieter wollen die Kosten für die Schönheitsreparaturen aber trotzdem auf die Mieter abwälzen.“ Den meisten Mietern sei gar nicht bekannt, dass die Vermieter eigentlich für die Arbeiten aufkommen müssen. Ungültig sind Klauseln zum Beispiel, wenn ein Vertrag starre Fristen für die Durchführung der Schönheitsreparaturen enthält ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung: etwa wenn prinzipiell nach drei Jahren die Wohnräume gestrichen werden müssen und nach fünf Jahren das Bad.

Das Verfahren der Degewo, die ungültigen Klauseln durch eine gültige Neuregelung ersetzen zu wollen, sei vom Grundsatz her zulässig, weil es ja nur ein Angebot sei. Bei frei finanzierten Wohnungen habe der Hauseigentümer aber keinen Anspruch auf eine Mieterhöhung aus diesem Grunde. Deshalb können Mieter vom Hauseigentümer verlangen, abgewohnte Wohnungen auf dessen Kosten anstreichen zu lassen. „Allerdings werden ihnen gleichwohl oft Mieterhöhungen angedroht“, sagt Wild. Diese dürften zwar nicht mit den Kosten der Schönheitsreparaturen begründet werden. Stattdessen könne der Hauseigentümer den Schritt aber mit höheren Mieten für vergleichbare Wohnungen begründen. Wer dagegen auszieht, könne die Wohnung im nicht renovierten Zustand zurückgeben.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen appellierte an die Mieter, die Gesellschaften nicht zu Schönheitsreparaturen aufzufordern. Mangels Rücklagen müssten die dazu erforderlichen Mittel sonst durch Mieterhöhungen erwirtschaftet werden.

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