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Unterkunftskosten: Hartz-IV: Bund verklagt Berlin

Der Senat hat die Klage des Bundes auf Rückerstattung von 47 Millionen Euro für Unterkunftskosten von „Hartz IV“-Empfängern als unangemessen kritisiert.

Anstatt Berlin zu bestrafen, sollte der Bund darüber nachdenken, die frühere Regelung des Landes zu übernehmen, sagte die Sprecherin der Senatssozialverwaltung, Anja Wollny. Es sei sinnvoll, wenn Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II in Ruhe nach Jobs suchen könnten, anstatt „massenhaft umzuziehen“.

Der Bund hatte Ende 2008 Klage beim Bundessozialgericht gegen das Land Berlin eingereicht. Hintergrund ist die bis Anfang 2008 geltende Regelung in der Berliner Ausführungsvorschrift Wohnen, wonach „Hartz IV“-Empfänger erst nach einem Jahr umziehen mussten, wenn die Kosten für ihre Wohnung über der vom Senat festgelegten Obergrenze lagen. Nach Kritik von Bundestag sowie Bundes- und Landesrechnungshof wurde die Frist auf sechs Monate verkürzt.

Wollny betonte, Berlin habe sich bewusst dafür entschieden, dass die Betroffenen ein Jahr Zeit haben. Die Sprecherin kritisiert, dass die Forderungen des Bundes lediglich auf Schätzungen beruhten. Genau ließen sich die Kosten nur erheben, wenn jede einzelne Akte geprüft werde. Auch gehe aus dem Gesetz nicht hervor, wann die sechsmonatige Frist beginnt.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sieht in der Klage des Bundes ein „befremdliches Signal“. Der Bund stecke dem Land mit dem Konjunkturprogramm „Geld in eine Tasche, um es ihm aus der anderen wieder herauszuziehen“, sagte ein BBU-Sprecher am selben Tag. Nach Angaben der Sozialverwaltung wurden 8674 „Hartz IV“-Empfänger im Jahr 2007 angeschrieben, weil ihre Miete zu hoch war. Davon hätten 5935 ihre Mietkosten selbstständig gesenkt. Lediglich in 680 Fällen sei ein Umzug notwendig gewesen. ddp

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