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Berlin: Unternehmen will Senat zwingen, Wohnungen weiter zu fördern Klage eingereicht: Gesellschaft fürchtet Leerstand, wenn Subventionen wegfallen

Eine Fondsgesellschaft, die 1986 im Neuköllner Ortsteil Britz 42 Wohnungen gebaut hat und dafür 15 Jahre staatlich gefördert wurde, klagt beim Verwaltungsgericht gegen den Senat. Der Kläger will per einstweiliger Anordnung erreichen, dass die Fördergelder weiter fließen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Eine Fondsgesellschaft, die 1986 im Neuköllner Ortsteil Britz 42 Wohnungen gebaut hat und dafür 15 Jahre staatlich gefördert wurde, klagt beim Verwaltungsgericht gegen den Senat. Der Kläger will per einstweiliger Anordnung erreichen, dass die Fördergelder weiter fließen. Am 4. Februar hatte der Senat beschlossen, für die Wohnungsbau-Jahrgänge 1986 bis 1997 keine Anschlussförderung mehr zu leisten. In diesem Fall „drohe innerhalb kurzer Zeit die Insolvenz“, wird in der Klageschrift angekündigt, die dem Tagesspiegel vorliegt. Die Kredite der Fondsgesellschaft haben eine Laufzeit bis März 2020.

Der Kläger berufen sich auf die Anschlussförderrichtlinie von 1996, auf das Wohnungsbaugesetz des Bundes und auf den im Grundgesetz verankerten Schutz des privaten Eigentums. Der vom Senat beschlossene Förderstopp sei „unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig; im Zivilrecht wäre der Sachverhalt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“. Ohne sachlichen Grund werde der Kläger gegenüber den Bauherrn, die ebenfalls im Senats-Wohnungsbauprogramm 1982 bis 1986 gebaut hätten, ungleich behandelt. Außerdem seien sämtliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Prospekte und Finanzplanungen der Fondsgesellschaft, aber auch des Senats, ursprünglich von einer 30-jährigen Förderdauer ausgegangen. „Das Erfordernis der Mietensubventionierung bis zur Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel ergibt sich zwingend aus der Systematik der Wohnungsbauförderungsgesetze.“

In der Britzer Wohnanlage steige die Kostenmiete ohne Anschlussförderung auf 11,83 Euro pro Quadratmeter, machen die Anwälte des Klägers geltend. Das führe zur Unvermietbarkeit und zum Leerstand der Wohnungen. Am Markt erzielbar sei äußerstenfalls die ortsübliche Vergleichsmiete von ungefähr 6 Euro. Und selbst dies sei höchst zweifelhaft. Deshalb pocht die Fondsgesellschaft vor dem Verwaltungsgericht auf den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz. Der ehemalige Bausenator Rolf Schwedler (SPD) habe 1970 im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt: „Bauherren und Mieter müssen dem Staat eben vertrauen, dass nach Ablauf der 15 Jahre eine für alle tragbare Lösung gefunden wird.“ Ohne dieses Vertrauen hätte das Vorhaben weder begonnen noch finanziert werden dürfen. Der Staat hätte keine Fördermittel gewähren und keine Bürgschaft ausreichen dürfen. Der Kläger hofft auf eine rasche Entscheidung des Gerichts, um „irreparable wirtschaftliche Probleme bis hin zur Existenzvernichtung“ zu vermeiden.

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