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Berlin: Untreue-Verfahren: Ehemaliger Bankchef Rupf muss 50 000 Euro zahlen

Ein Untreue-Verfahren gegen den früheren Vorstandschef der Bankgesellschaft Berlin (BGB), Wolfgang Rupf, ist gestern gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50 000 Euro eingestellt worden. Hintergrund des Prozesses war der umstrittene Erwerb einer Immobilie in Zehlendorf für eine Konzern-Tochter.

Ein Untreue-Verfahren gegen den früheren Vorstandschef der Bankgesellschaft Berlin (BGB), Wolfgang Rupf, ist gestern gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50 000 Euro eingestellt worden. Hintergrund des Prozesses war der umstrittene Erwerb einer Immobilie in Zehlendorf für eine Konzern-Tochter. Der im Jahr 1997 gezahlte Preis soll um rund 600 000 Euro überteuert gewesen sein. Während für den 64-jährigen Rupf der Prozess schnell beendet war, muss sich der in diesem Fall ebenfalls angeklagte ehemalige Geschäftsführer der BGB-Immobilientochter IGB, Manfred Schoeps, wohl auf eine längere Verhandlung einrichten. Schoeps soll den Kauf vorbereitet und ein Gefälligkeitsgutachten vorgelegt haben. Zudem geht die Anklage von einer „eigennützigen“ Untreue aus. Er habe auch das Ziel verfolgt, 200 000 Euro und somit teilweise ein dem verschuldeten Verkäufer gewährtes Privatdarlehen zurückzubekommen. Rupf gehört zu den 13 Angeklagten im Schlüsselprozess um die Bankenaffäre.K.G.

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