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Untreue-Vorwürfe: Das Luxusleben bei der Treberhilfe

Rund zwei Millionen Euro ließ sich der Verein das Anwesen am Schwielowsee kosten. Jetzt protestieren auch Mitarbeiter. Insgesamt 85 haben einen Offenen Brief an ihren Geschäftsführer Dietrich Fenner unterzeichnet, in dem sie "Empörung über die Missstände in der Geschäftsführung" äußern.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen der Untreue-Vorwürfe bei der Treberhilfe laufen auf Hochtouren. Dabei wird es auch um die Frage gehen: Waren die Bezüge, der teure Dienstwagen und die Einliegerwohnung am Schwielowsee angemessen, die Treberhilfe-Gründer und Geschäftsführer Harald Ehlert nutzte – oder verstoßen das hohe Gehalt und andere Annehmlichkeiten des selbsternannten Sozialunternehmers gegen die Satzung des Vereins und der gemeinnützigen Gesellschaft Treberhilfe?

„Die Gesellschaft ist selbstlos tätig“, heißt es in Paragraf 3 des Gesellschaftsvertrages der Treberhilfe. Und etwas weiter: „Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“ Für die Senatsverwaltung für Soziales und die Diakonie ist klar: Ehlert verstieß durch sein hohes Gehalt (über 180 000 Euro im Jahr 2006 und später noch mehr), durch den Kauf eines Dienstwagens mit einem Buchwert von über 137 000 Euro und dem luxuriösen Anwesen am Schwielowsee, auf dem er selbst eine Wohnung für 870 Euro mietete, gegen diese Satzung. Ehlert und die Treberhilfe betonen dagegen bis heute: Der „Sozialunternehmer“ habe keine Privilegien genossen – und Gutachten bestätigten die Rechtmäßigkeit von Vergütungen und Annehmlichkeiten.

Doch die Summen, die im Spiel sind bei der Treberhilfe, lassen aufmerken. Bei den Immobilien zum Beispiel: Ehlert mietete eine Dienstwohnung in der Caputher Villa am Schwielowsee, die in den Büchern der Treberhilfe mit rund zwei Millionen Euro verzeichnet ist. Bei der Treberhilfe wird die Anlage gerne als „Schulungszentrum“ bezeichnet. Das klingt nach Fleiß und Schulbank drücken. Doch der „Seminarpavillon“ auf dem Areal war der geringste Teil der Investition: rund 660 000 Euro, nur ein Drittel des Gesamtaufwandes. Die anderen zwei Drittel flossen in die Villa mit Ehlerts Einliegerwohnung, in ein Bootshaus, in die gärtnerische Gestaltung der Anlage und in dessen Beleuchtung. In den privateren Bereichen der Anlage, die nur ausgewählten Gästen zugänglich gewesen sein dürften, ging es opulenter zu: elegante Bäder, Kamin, Sauna. Mindestens 265 000 Euro können Ermittlerkreisen zufolge diesen Teilen der Anlage direkt zugeordnet werden – dieses Geld wurde also nicht fürs Schulungszentrum ausgegeben. Weitere 50 000 Euro flossen in die „Ausstattung“ der Immobilien, in Möbel, Gardinen, Dekor. Mangels direkter Zuordnung könnte ein Teil dieses Geldes aber auch die für die Ausstattung des Pavillons verwendet worden sein.

„Ehlert ahnte, dass er hart am Rand des rechtlich Zulässigen operiert“, heißt es in Ermittlerkreisen. Das luxuriöse Leben ließ sich dieser deshalb gutachterlich testieren: Sein Wirtschaftsprüfer, dem die Treberhilfe seit vielen Jahren die Treue hält, rechtfertigte die Anschaffung des „Sozialmaseratis“ – wie auch später Wirtschaftsprüfer von Kienbaum. Aus Schriftwechseln mit dem Finanzamt für Körperschaften I geht aber auch hervor, dass die Beamten den Erwerb des Sportwagens durchaus infrage gestellt hatten.

Angreifbar oder gar strafbar? „Ungeachtet der moralischen Empörung ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, sich allein an die strafrechtlich relevanten Fakten zu halten“, sagt deren Sprecher Martin Steltner.

Diese Empörung wird mittlerweile von Mitarbeitern der Treberhilfe geteilt. Insgesamt 85 haben einen gestern publik gewordenen Offenen Brief an ihren Geschäftsführer Dietrich Fenner unterzeichnet, in dem sie „Empörung über die Missstände in der Geschäftsführung“ äußern. Beklagt werden unter anderem die Beurlaubung des Geschäftsführers Jens Fischer und „die Undurchsichtigkeit des Geschäftsgebarens“, es seien „unhaltbare Zustände“. Die Unterzeichner fordern eine Neubesetzung des Aufsichtsrates, die Rücknahme der Beurlaubung Fischers und eine externe Prüfungskommission.

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