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Berlin: Unwirtliches Wartezimmer

Die Tram hält am Rosenweg. Inmitten von Schrebergärten steht hier ein sechsstöckiger Plattenbau.

Die Tram hält am Rosenweg. Inmitten von Schrebergärten steht hier ein sechsstöckiger Plattenbau. Doch statt von Rosenhecken ist er von dichtem Stacheldraht umrankt - das ist kein Wohnhaus, sondern ein Abschiebegewahrsam. 239 Männer und 56 Frauen sitzen derzeit ein, 340 Plätze gibt es insgesamt. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte sich die Einrichtung nach seinem Amtsantritt im Juni 2001 angesehen und fand, wie er sagte, zum Teil "erschreckende" Bedingungen vor. Ende September beschloss das Abgeordnetenhaus auf Antrag der Grünen, die Situation im Polizeigewahrsam zu verbessern. Zudem soll die Abschiebehaft verkürzt und seltener verhängt werden.

Im Januar 2002 startet ein mindestens sechsmonatiger Modellversuch, der zeigen soll, ob sich die Abschiebehaft in einigen Fällen ganz vermeiden lässt. Aufgehoben werden soll sie für 16- bis 18-Jährige, Schwangere, Mütter und alleinerziehende Väter. Zudem wird die "Selbstgestellung" erprobt: Kann ein Ausländer glaubhaft machen, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen wird, bleibt er frei oder wird aus dem Gewahrsam entlassen. Voraussetzung ist, dass "vertrauenswürdige Dritte" wie Kirchengemeinden die Unterbringung des Insassen zusichern. Der Häftling soll freikommen, wenn sein Heimatland ihn nicht aufnehmen will oder bei der Dokumenten-Beschaffung trödelt und so eine Abschiebung verzögert.

Bis zum 31. Januar 2002 muss der Senat allerdings prüfen, ob die Beschlüsse mit bundesweitem Recht vereinbar sind. Zu den geplanten Verbesserungen im Polizeigewahrsam Köpenick gehört die Entfernung der Innengitter aus den Zellen - einen Meter vor der Außenwand ziehen sie sich vom Boden bis zur Decke und machen so die Fenster für die Häftlinge unerreichbar. In den Besucherkabinen sollen die Trennscheiben weg. Neben einer Teeküche auf jeder Station fordern die Grünen für alle Häftlinge einen abschließbaren Schrank für persönliche Gegenstände und ständige psychosoziale Betreuung. Hofgänge sollen ganztags möglich sein. Bisher können die Gefangenen sich nur für eine Stunde am Tag auf eingezäunten Flächen unter freiem Himmel bewegen.

Der zuständige Polizeihauptkommissar Uwe Steinmetzer erklärte auf Nachfrage, dass für Umbauten und Anschaffungen vor allem Geld und Personal fehle. Die Reparatur der "maroden Außengitter" sei teuer, deshalb brauche man die Innengitter. Die Brote zum Frühstück und Abendbrot müssen sich die Insassen auf dem blanken Tisch in ihren Zellen schmieren - "das hat noch nie jemand bemängelt", so Steinmetzer. Bei der Entfernung der Trennscheiben im Besuchstrakt hat er "Sicherheitsbedenken".

Zwei bis acht Ausreisepflichtige teilen sich eine der fast ganztags unverschlossenen Zellen. An Privatsphäre ist da nicht zu denken. Schränke für die Häftlinge? Steinmetzer: "Das macht Durchsuchungen noch aufwendiger." Immerhin ist man dabei, die Zellen der Abschiebehäftlinge "wohnlicher zu gestalten": Die im Boden verankerten Möbel werden durch bewegliche Tische und Polsterstühle ersetzt und die Wände frisch gestrichen. Auch die Einrichtung von Teeküchen befürwortet die Polizei.

Anders als Strafgefangene müssen Abschiebehäftlinge einen Anwalt generell selbst bezahlen, der sie vertritt. Nur wenige können sich das leisten - haben Insassen Geld, wird es mit der Haft verrechnet. Über hundert Mark kostet ein Tag Abschiebehaft. Einmal pro Woche kommt ein Rechtsanwalt nach Köpenick, um die Häftlinge kostenlos zu beraten. Laut Steinmetzer erfahren die Insassen davon durch ein Infoblatt. Der Berliner Rechtsanwalt Ronald Reimann bezweifelt das. Viele der von ihm besuchten Insassen hätten nur durch Mithäftlinge von der Beratung erfahren. Reimann hält vor allem die Form der Anhörungen für "inakzeptabel". Sie finden in der Außenstelle des Amtsgerichts Schöneberg - einem Anbau des Polizeigewahrsams - statt.

In durchschnittlich zehn Minuten begründet hier die Ausländerbehörde gegenüber dem Richter ihren Haftantrag. In der ersten Anhörung - spätestens 24 Stunden nach Haftantritt - werde der Einzelfall häufig gar nicht geprüft, meist fehle die Ausländerakte, so der Jurist. Die Gesetze, wonach eine Haft zulässig sei, seien sehr "unbestimmt", deshalb werde fast immer standardmäßig Haft beantragt. Bei der Erstanhörung ist häufig kein Dolmetscher anwesend. Diese Praxis verstoße selbst gegen die hausinterne Arbeitsanweisung der Ausländerbehörde, meint Reimann. Bei jedem anderen Berliner Gericht bestelle man innerhalb von Stunden einen Dolmetscher.

Häftlinge kommen frei, wenn die Ausländerbehörde trotz monatelanger Bemühungen keinen Pass für sie besorgen kann. Dann bekommen die meisten eine "Grenzübertrittsbescheinigung" ausgehändigt, ein A4-Blatt mit Passfoto und der Aufforderung, das Land binnen zwei Wochen zu verlassen. Mit diesem Papier werden die Häftlinge praktisch in die Illegalität entlassen.

Karolin Steinke

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