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Berlin: „Unzureichende Selbstreinigung“ Zwei ausgewiesene Experten

haben die umstrittene Untersuchung erstellt

Potsdam - Von einer systematischen Stasi-Überprüfung nach der Wiedervereinigung kann in Brandenburg keine Rede sein. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten für die Enquetekommission des Landtags zu Brandenburgs Nachwendejahren. Die Autoren der Studie sind gänzlich unverdächtig und anerkannt. Gisela Rüdiger (62) leitete 18 Jahre die Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde in Potsdam. Hanns-Christian Catenhusen ist Jurist und einer der wenigen Wissenschaftler, die sich überhaupt mit Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer befasst haben.

DER LANDTAG

In der ersten Wahlperiode nach der Wende sind Landtagsabgeordnete laut Gutachten „außergewöhnlich wohlwollend“ auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüft worden. Dabei hatte der Landtag selbst beschlossen, dass Abgeordneten bei nachgewiesener Tätigkeit für die Staatssicherheit eine Mandatsniederlegung empfohlen werden sollte. Abweichend davon entwickelten die beiden Geistlichen der Überprüfungskommission in Absprache mit den Fraktionsspitzen, aber ohne Parlamentsbeschluss eigene Kriterien. Bei 14 Abgeordneten hatte die Stasi-Unterlagenbehörde Hinweise auf eine Mitarbeit gefunden. Zwei Abgeordneten von Bündnis 90 empfahl die Kommission zurückzutreten. Zehn Abgeordnete stufte die Kommission als Grenzfälle ein, eine Kategorie, die nie vorgesehen war. Den Gutachtern zufolge hätte nach den strengen Vorgaben des Landtags die Niederlegung des Mandats empfohlen werden müssen. „Stattdessen kam es zu einer Vielzahl von Gnadenakten“, heißt es in dem Gutachten. Zwei Abgeordnete, bei denen es Hinweise gab, tauchten im Abschlussbericht der Kommission gar nicht mehr auf, nämlich der frühere Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und der PDS-Abgeordnete und frühere SED-Bezirkschef von Potsdam, Heinz Vietze (siehe unten). Dessen Stasi-Akte lag der Kommission damals vor, deshalb hätte er zumindest als „Grenzfall“ eingestuft werden müssen. „Dass dies ausblieb, ist unerklärlich“, schreiben die Gutachter. Vietze blieb 19 Jahre lang im Landtag, für die Gutachter ein „Indiz für die unzureichende Selbstreinigung des Parlaments“.

Sie kritisieren überdies, dass sich der Landtag mit den Ergebnissen des Stasi-Checks nicht einmal öffentlich befasst hat. Stattdessen ist der Abschlussbericht der Geistlichen wie ein Geheimpapier behandelt worden. Der Landtag wurde nicht einmal bei den als Grenzfällen eingestuften Abgeordneten aktiv, bei denen neue Aktenfunde hätten Aufschluss geben können. Wie bei der Linke-Abgeordneten Gerlinde Strobrawa – damals ein Grenzfall. Ende 2009 trat sie als Vize-Landtagspräsidentin zurück, weil nun neue Akten ihre Tätigkeit für die Staatssicherheit nachwiesen.

Nach dem Stolpe-Untersuchungsausschuss und einem Landtagsbeschluss „mit menschlichem Maß die Vergangenheit bewerten“ zum Brandenburger Weg gab es bis 2009 keinen Stasi-Check mehr im Landtag – einmalig in Ostdeutschland. Anlass aber hätte es gegeben, stellt das Gutachten fest. Denn bei sieben Abgeordneten, die 1994 erneut gewählt worden waren, gab die Unterlagenbehörde bereits 1991 Hinweise auf eine frühere Stasi-Mitarbeit – ausdrücklich aufgrund nur lückenhafter Akten, die erst mit den Jahren erschlossen wurden. Zudem ging der Landtag bewusst das Risiko ein, dass eine Stasi-Altlast unter neuen Abgeordneten gar nicht erst entdeckt wird. Auch in den folgenden Wahlperioden gab es laut Gutachten Stasi-Hinweise bei Abgeordneten, die meisten bei der PDS, der Vorgängerpartei der Linken.

2003 dann tauchten die sogenannten Rosenholz-Dateien mit den Namen von Agenten der Stasi-Auslandsspionage auf. Der Bundesrat rief Parlamentarier in Bund und Ländern dazu auf, sich einem Rosenholz-Check zu unterziehen, das aber „verhallte in Brandenburg ungehört“. Ausdrücklich weisen die Gutachten auf Sachsen hin, wo die Prüfpraxis deutlich strenger war.

LANDESBEHÖRDEN

In der Landesverwaltung war die Stasi-Überprüfung laut Gutachten lückenhaft und je nach Ressort unterschiedlich. Eine Regelanfrage für die gesamte Verwaltung habe es nicht gegeben. Am strengsten war das Bildungsministerium, Innenministerium und Justiz hätten „zu viel Milde walten lassen“. Von 1200 Ex-Stasi-Mitarbeiten bei der Polizei wurde niemand aus dem Dienst entfernt. Falschangaben wurden nachsichtig behandelt. „Besonders fragwürdig“ erscheint den Gutachtern, dass es in der Staatskanzlei als Aushängeschild der Landesregierung „nie eine umfassende Überprüfung gegeben hat“. Alexander Fröhlich

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