zum Hauptinhalt
Durchblick. Viele Jugendzentren bieten Internet-Kurse für Kinder und Jugendliche an, damit sie die Tücken des Netzes erkennen. Foto: Georg Moritz

© Georg Moritz

Urheberrecht: Online-Tauschbörsen im Visier

Kostenfalle Urheberrecht: Was tun, wenn der Nachwuchs illegal Musik aus dem Netz lädt?

Bundesweit werden nach Experten-Schätzungen jährlich mehrere hunderttausend Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht versandt - Tendenz steigend. Auch Berliner Familien sind wie berichtet davon betroffen. Eine Zehlendorfer Familie, deren zwölfjähriger Sohn 295 Songs illegal aus Internet-Tauschbörsen heruntergeladen hatte, erhielt mehrere Abmahnungen einer Anwaltskanzlei, die im Auftrag der Musikindustrie tätig ist. Anwaltskosten und Schadensersatz summierten sich pro Abmahnung auf bis zu 1200 Euro, so dass die Eltern den finanziellen Ruin befürchteten.

Richtig reagieren. Eltern sollten eine Abmahnung keinesfalls einfach ignorieren. Der auf Internet- und Urheberrecht spezialisierte Berliner Anwalt Florian Sievers empfiehlt, zumindest eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sonst steige der Streitwert auf 50 000 bis 100 000 Euro, was sowohl die Anwalts- als auch eventuelle Gerichtskosten in die Höhe treibe und in der Regel Kosten von mehreren tausend Euro verursache. Nur wenn man sich sicher sei, dass niemand aus der Familie geschützte Werke heruntergeladen hat, könnten Betroffene auf die Unterlassungserklärung verzichten und es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Wie alle Fachanwälte rät Sievers jedoch davon ab, die den Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben. Damit wäre ein Schuldanerkenntnis verbunden, was bei Verhandlungen um den Schadensersatz Nachteile mit sich bringen könne. Juristen empfehlen eine „modifizierte Unterlassungserklärung“. Musterformulierungen findet man auf verschiedenen Internetseiten wie www.abmahnwahn-dreipage.de. Außerdem kann damit ein eigener Fachanwalt beauftragt werden.

Zahlen oder nicht. Trifft der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zu, kommen Betroffene kaum umhin, Kosten des gegnerischen Anwalts zu begleichen. Die geforderten Summen sind Pauschalen, in denen auch Schadensersatz für die Musik-, Film-, oder Spieleindustrie enthalten ist. Die Beträge variieren zwischen rund 300 und 1200 Euro. Oft können sie durch einen außergerichtlichen Vergleich mit Hilfe eines Anwalts deutlich gesenkt werden. Waren Kinder die Täter, entfällt häufig der Schadensersatzanspruch gegen die Eltern komplett, weil es hierbei auf individuelles Verschulden ankommt. Oft heißt es pauschal, Eltern müssten kontrollieren, was Kinder im Netz tun. Laut Anwalt Sievers wird in der rechtlichen Praxis aber differenziert: „Je älter das Kind oder der Jugendliche ist, desto weniger sind die Eltern überwachungspflichtig.“

Die größten Kostenfallen. Vor allem bei illegalen Musikdownloads kann es dazu kommen, dass gleich mehrere Rechteinhaber beziehungsweise Anwälte einen Betroffenen abmahnen. Als besonders riskant gelten Zusammenstellungen wie „die aktuellen Top 100 Charts“ in Tauschbörsen. Es handelt sich oft nur um eine Datei, die 100 Songs enthält. Theoretisch kann jeder einzelne davon abgemahnt werden. Dies geschieht aber nie in dem vollen Ausmaß, weil die Überwachung der Tauschbörsen sich zumeist auf bestimmte Songs und Künstler beschränkt.

Das Kostenmaximum. Hochgerechnet könnten mehrere hundert Dateien einen Betroffenen hunderttausende Euro kosten und Familien somit ruinieren. Tatsächlich nennt aber selbst der Bundesverband Musikindustrie solche Summen unrealistisch. „Wir haben in Deutschland keine Schadensersatzsummen wie in den USA und ein ganz anderes Rechtssystem“, stellte Verbandsgeschäftsführer Florian Drücke auf Nachfrage klar. Mit Musterbeispielen rechnet sein Verband typische Summen vor. Als Extremfall gilt ein Mann, auf dessen Computer mehr als 5000 illegal erworbene Songs gefunden wurden. Das kostete ihn10 000 Euro. Im Fall der Zehlendorfer Familie, bei dem es um 295 Musiktitel geht, könnten die geforderten Beträge nach Ansicht des Verbands per Vergleich zusammengefasst und möglicherweise auf rund 1500 Euro reduziert werden. Laut Geschäftsführer Drücke schlägt die Industrie für die Zukunft ein „abgestuftes Warnsystem“ vor. Dann würde der erste Verstoß gegen das Urheberrecht noch kostenfrei bleiben; erst danach würde kassiert.

Wie Verstöße verfolgt werden. Online-Tauschbörsen werden von Spezialfirmen überwacht, manche Anwaltskanzleien sollen damit auch studentische Mitarbeiter beauftragen. Sie protokollieren die öffentlich einsehbaren Verbindungsdaten (IP-Adressen), mit denen sie dann über die Gerichte Auskünfte von den Internetprovidern verlangen können. So erhalten Rechteinhaber die Adresse des Internetbenutzers. Zunehmend gibt es aber reine Downloadportale ohne Tauschfunktion, bei denen die Musikindustrie nicht an die IP-Adresse des Nutzers herankommt. Der Verband gibt zu, dass die Verfolgung in diesen Fällen scheitert. Ohnehin ist der Rechtsverstoß bei reinen Downloads viel geringer als beim Tauschen, weil es nicht um eine Vervielfältigung geht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false