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Reif für den Urlaub.

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Urteil aus Berlin: Gericht: Urlaub eines Toten kann vererbt werden

Nach Auffassung der Richter haben Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers einen Abgeltungsanspruch und können sich Urlaubstage auszahlen lassen.

Erben können vom Urlaubsanspruch eines verstorbenen Angehörigen durchaus noch profitieren. Das zumindest geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor, das der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts widerspricht.
Nach Auffassung der Berliner Richter haben Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers einen Abgeltungsanspruch und können sich dessen Urlaubstage auszahlen lassen. Das Gericht beruft sich dabei auf eine EU-Richtlinie, wonach der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird. Für das Berliner Gericht zählt dazu auch ein Todesfall.
Geklagt hatten die Erben einer Frau, die bei ihrem Tod einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen hatte. Das Bundesarbeitsgericht hatte vor einigen Jahren in einem ähnlichen Fall hingegen entschieden, dass mit dem Tod auch der Urlaubsanspruch erlischt. Gegen das Berliner Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (Az.: 56 Ca 10968/15). dpa

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