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Urteil: Dauerkranke Beamte bekommen Urlaub ausbezahlt

Da sie krank waren und deshalb ihren Urlaub nicht nehmen konnten, haben acht Beamte auf Entschädigung geklagt - und Recht bekommen. Wie hoch die Kosten sind, ist noch unklar. Das Land will in Berufung gehen.

Von Fatina Keilani

Jetzt wollten sechs Berliner Beamte den entgangenen Urlaub ausgezahlt haben – und das Verwaltungsgericht gab ihnen am Donnerstag Recht. Während nach Berliner Gesetzen der Urlaubsanspruch mit dem Ablauf des Folgejahres verfällt, sieht dies nach Europarecht anders aus, und das ist es, was nach Ansicht des Gerichts zählt.

Allerdings haben die Kläger nicht auf ganzer Linie gewonnen, da die Richter maximal 20 Urlaubstage pro Jahr für eine Entschädigung anerkannten. So bekam Polizist Jens G. von 89 eingeklagten Urlaubstagen insgesamt nur 62 Tage zugesprochen, Oberstudiendirektorin Doris K.-R. von 126 nur 68. Bei Besoldungsgruppe A 16 kann die Oberstudienrätin mit gut 18 000 Euro rechnen, zu zahlen von der Bildungsverwaltung. Da haben es zwei weitere Beamte, die wieder arbeiten, schlechter. Sie bekommen ihre Urlaubstage gutgeschrieben – einer von ihnen nur einen Tag.

Die 5. Kammer des Gerichts kam zur Überzeugung, dass sich der Anspruch auf finanzielle Abgeltung direkt aus der EU-Richtlinie 2003/88/EG ableiten lässt. Danach hat jeder Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub, und dieser darf nicht ausgezahlt werden – außer wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Das sah das Gericht hier als gegeben an, obwohl frühpensionierte Beamte anders als andere Frührentner jederzeit reaktiviert werden können.

Den Unterschied, den es im deutschen Recht zwischen Beamten und Angestellten gibt, kennt die EU so nicht. „Die Kammer hat die Rechtsprechung des EuGH zu Arbeitnehmern auf die beamtenrechtliche Situation übertragen, weil die Richtlinie nicht zwischen den verschiedenen Arten von Dienstverhältnissen unterscheidet“, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth. Unerheblich war auch, dass Beamte während der gesamten Krankheitsdauer voll bezahlt werden.

Die EU-Richtlinien werden von den Mitgliedstaaten ausgehandelt – hätte Deutschland in Brüssel also stärker auf seine Sondersituation hinweisen müssen? „Eher sollte man fragen, welche Tätigkeiten unbedingt von Beamten ausgeführt werden müssen“, sagt die grüne Europapolitikerin Anja Schillhaneck. Bei hoheitlichen Aufgaben wie Strafverfolgung sei das klar, aber vieles werde von Beamten erledigt, was ebenso gut Angestellte tun könnten.

Wie teuer die acht Urteile das Land zu stehen kommen könnten, weiß die Innenverwaltung nicht. Laut Sprecherin Kristina Tschenett gibt es keine Statistik darüber, wie viele pensionierte Beamte noch Urlaubstage mit in den Ruhestand genommen haben. „Wir warten jetzt erst einmal die Urteilsbegründung ab und legen dann wahrscheinlich Berufung ein“, so Tschenett. Diese Möglichkeit steht auch den Klägern offen, da sie ja zum Teil unterlagen.

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