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Die BVG kündigte einem Mitarbeiter: Er hatte Fahrscheine illegal hergestellt.

© Heinrich

Urteil des Landesarbeitsgerichts: BVG-Mitarbeiter vertrieb illegale Tickets und wurde entlassen

Verkehrsunternehmen kündigte Angestellten. Er stand im Verdacht, Fahrscheine illegal hergestellt und vertrieben zu haben.

Die BVG durfte einen Mitarbeiter entlassen, der im Verdacht steht, illegal Fahrscheine hergestellt und vertrieben zu haben. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung gestern für rechtens erklärt, da eine „ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit“ bestehe, dass der Mann an den Manipulationen beteiligt gewesen ist. Der langjährige Angestellte soll in einem Schulungsraum der BVG, in dem Mitarbeiter der Verkaufsstellen trainieren können, Fahrscheine herzustellen, selber Tickets produziert und an zwei Frauen, die ihm freundschaftlich bzw. verwandtschaftlich verbunden waren, weitergegeben haben. Als diese innerhalb kurzer Zeit mehrere Jahres- und Tageskarten zur Erstattung einreichten, stellte sich heraus, dass diese Tickets im Schulungsraum hergestellt waren. Die Sachlage sei für eine Kündigung ausreichend, befanden die Richter. Eine Täterschaft des Arbeitnehmers müsse hierfür nicht nachgewiesen werden.

Die sogenannten Verdachtskündigungen sind seit dem Fall Emmely, der bundesweit zu Schlagzeilen führte, immer wieder in der Diskussion. sik

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