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Der Mietspiegel ist umstritten.

© dpa

Urteil des Landgerichts: Schluss jetzt! Er gilt: Berlins Mietspiegel

Das Landgericht Berlin hat den umstrittenen Mietspiegel als angemessene Orientierungsgrundlage bestätigt.

Er gilt wirklich: Der von Grundeigentümern angefeindete Mietspiegel 2015 ist nach Überzeugung des Landgerichts eine „ausreichende Schätzgrundlage“, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Eine Revision gegen dieses und ein ähnlich lautendes Urteile ließen die Richter ebenso wenig zu wie eine Beschwerde – die Urteile sind damit rechtskräftig. Begründung: Eine „wissenschaftlich exakte“ Ermittlung der am Ort üblichen Miete durch keinen Gutachter ist möglich. Die Angriffe der Vermieter gegen „Qualität und Richtigkeit der Datenerhebung“ im Mietspiegel seien unbegründet.

Der Mietspiegel großer Städte, insbesondere Berlins, gilt als umstritten, weil er häufig kein realistisches Bild der aktuellen Mietpreise widerspiegle, monieren Kritiker. epd/ball

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