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Berlin: Urteil gegen Kinderschänder: Fünfeinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Beim Prozess gegen den 35 Jahre alten Ralf B., der sich seit vergangener Woche wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung vor dem Landgericht verantworten musste, wurde am Dienstag das Urteil gefällt.

Beim Prozess gegen den 35 Jahre alten Ralf B., der sich seit vergangener Woche wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung vor dem Landgericht verantworten musste, wurde am Dienstag das Urteil gefällt. Die 7. Große Strafkammer verurteilte B. zu einer Freiheitstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft. Nach Verbüßung der Strafe wird er zwecks Sicherungsverwahrung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Ralf B. war angeklagt, mehrere Kinder vergewaltigt und Videoaufnahmen von seinen Opfern gemacht zu haben. Zuletzt hatte er am 1. Januar vergangenen Jahres ein 6-jähriges Mädchen und einen 10-jährigen Jungen in seine Weddinger Wohnung gelockt. Dort hatte der Mann die 6-Jährige vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sicherungsverwahrung angestrebt.

mura

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