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Urteil: Haftstrafe nach Messerangriff aus verletzter Ehre

Nach dem Messerangriff auf einen 23-Jährigen hat das Landgericht Berlin zwei Brüder im Alter von 16 und 20 Jahren wegen Körperverletzung zu Jugendstrafen von viereinhalb und sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Berlin - Die aus Syrien stammenden Geschwister wurden schuldig gesprochen, im Dezember 2005 einen Landsmann in Neukölln durch Messerstiche und Schläge schwer verletzt zu haben.

Dem Gericht zufolge war der junge Mann beim Verlassen eines "Telecafes" von dem jüngeren Angeklagten mehrfach mit einem Messer attackiert worden, während sein älterer Bruder mit einem Totschläger auf den Kopf des Opfers einschlug. Entgegen der Anklage, die von einem Mordversuch ausgegangen war, hatte das Gericht aber Zweifel an der Tötungsabsicht der beiden Brüder. Allein die oberflächlichen Stiche würden gegen eine Tötungsabsicht sprechen.

Brüder sahen Ehre verletzt

Das Motiv der Tat konnte im Prozess nicht genau geklärt werden. Nach Ansicht des Gerichts hatten die Brüder "offenbar die Ehre ihrer Schwester" verletzt gesehen und sich dafür an dem Opfer rächen wollen. Es habe Gerüchte gegeben, wonach der 23-Jährige mit der Schwester lediglich eine Tasse Kaffee getrunken habe, sie aber nicht heiraten wollte. "Die Welt wäre erheblich sicherer, wenn sich Männer nicht um die Moral der Schwestern und Mütter, sondern um ihre eigene Moral kümmern würden", betonte der Richter.

Der 16-Jährige hatte ausgesagt, er habe dem Opfer einen "Schrecken einjagen" und verletzen wollen. Darüber hinaus versicherte er, dass es keine Absprache mit seinem Bruder gab. Der 20-Jährige hatte im Prozess geschwiegen. In das Urteil wurden frühere Strafen mit einbezogen. Beide Angeklagte sind wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Der 20-Jährige war auf Hafturlaub, als die Tat geschah. Er ist als Intensivtäter bekannt. (tso/ddp)

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