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Urteil: Kettensägen-Täter muss in Psychiatrie

Im Prozess um die Kettensäge-Attacke auf eine junge Mutter hat das Berliner Landgericht sein Urteil gesprochen: Der geistig verwirrte Angreifer, der die Frau lebensgefährlich verletzt hatte, wird in die Psychiatrie eingewiesen.

Berlin - Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts am Mittwoch sei der hochgradig kranke Mann schuldunfähig gewesen und könne nicht bestraft werden. Der an Schizophrenie leidende Kellner hatte die 36- jährige Frau am 27. Juni 2005 in einer Gartenlaube im Bezirk Wilmersdorf vor den Augen ihrer beiden kleinen Töchter angegriffen. Dann hackte er sich eine Hand ab. Die damals schwangere Frau kam mit lebensgefährlichen Verletzungen am Hals in eine Klinik. Sie verlor ihr Kind.

Das Gericht ordnete die Unterbringung des 37-jährigen Mannes an, zumal er gefährlich für die Allgemeinheit sei. Der gebürtige Italiener leidet an Verfolgungswahn und fürchtet sich vor Vergiftung. Zuvor war er nie durch Aggressivität aufgefallen, und es gab keinerlei Anhaltspunkt für ein solches Ausrasten, sagte Richterin Gabriele Strobel. Trotz des furchtbaren Geschehens müssen gütige Kräfte gewaltet haben, denn das Sägeblatt sprang ab, und die Frau überlebte.

An jenem Tag hatte der mit einer Deutschen verheiratete Italiener einen Totalschaden mit seinem Auto verursacht. Er flüchtete sich in die Laubenkolonie, wo seine Familie eine Parzelle besitzt. Der Mann wirkte bereits verwirrt, sagte die Richterin, sprang beim Nachbarn über den Zaun und verschwand mit einer Hand voll Kirschen. Dann schnappte er sich die Säge und stürmte auf die Frau zu, die mit ihrer Schwester und den Kindern auf einem Weg der Kolonie stand.

Das Gericht sprach von einer Verkettung unglücklicher Umstände - die junge Frau sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Die 37- jährige ist bis heute traumatisiert. Eine Narbe am Hals ist sichtbar.

Der Beschuldigte war nach der Tat nicht ansprechbar, er habe aber eher sanft gewirkt, fasste das Gericht Zeugenaussagen zusammen. Getrieben von Angst, aber offenbar ohne Schmerzen zu spüren war der selbst schwer verwundete Mann noch in ein Geschäft gegangen. Wie lange er in der Klinik bleiben wird, sei zur Zeit nicht absehbar, hieß es im Urteil. (tso/dpa)

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