zum Hauptinhalt

Urteil: Sex mit Kindern – Täter frei auf Bewährung

Ein 50-Jähriger ist wegen sexuellen Missbrauchs von sechs Jungen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er gehöre nicht zu jenen, die sich das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen im Internet erschlichen, hieß es im Urteil.

Wegen sexuellen Missbrauchs von sechs Jungen im Alter von 10 bis 17 Jahren ist ein gelernter Schlosser zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 50-Jährige hatte am Mittwoch vor dem Landgericht zugegeben, dass es in neun Fällen gegen Bezahlung zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Bei den Treffen ließ sich der Mann sexuell berühren, zum Teil kam es auch zu Oralverkehr. Die Kinder und Jugendlichen hatte er über eine Internetplattform kennengelernt.

In einem Fall musste auch ein 13-jähriges Mädchen bei den Sexualakten zusehen. Die sexuellen Übergriffe zwischen August 2009 und Juli 2010 seien „der größte Fehler“ seines Lebens gewesen, sagte der Angeklagte aus Mitte. Grundsätzlich habe er kein Interesse an Sex mit Kindern. Nachdem er seinen festen Freund verloren hatte, habe er gehofft, so auf andere Gedanken zu kommen.

Die Richter wiesen ihn an, seine begonnene Psychotherapie fortzusetzen und künftig keine Jungen mit in die Wohnung zu nehmen. Der Angeklagte gehöre nicht zu jenen, die sich das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen im Internet erschlichen, hieß es im Urteil. Er habe sich als Erwachsener zu erkennen gegeben. Der erste Junge, der sich dem Verurteilten für Geld anbot, sei 16 Jahre alt gewesen und habe später Freunde mitgebracht. Aufgrund des umfassenden Geständnisses verzichtete das Gericht auf die Zeugenbefragung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false