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Urteil: Sieben Jahre für neun Kugeln

Ein 22-jähriger Türke hatte den Ex seiner Cousine mit neun Schüssen durchsiebt. Er habe aus Notwehr gehandelt, verteidigte er sich hinterher vor Gericht. Die Richter sahen den Fall aber anders.

Wegen tödlicher Schüsse auf einen Griechen hat das Landgericht Berlin einen 22-jährigen Türken wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde schuldig gesprochen, den 25-jährigen Griechen bei einem Streit im Januar vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in Rudow "spontan, aber mit bedingtem Tötungsvorsatz" erschossen zu haben. Der Grieche wurde von neun Kugeln in Kopf und Oberkörper getötet.

Dem Gericht zufolge hatte sich der Grieche mit der Trennung von der Cousine des Türken nicht abfinden können und der Familie Probleme bereitet. Die Tat sehe zwar wie eine Hinrichtung aus, sei aber kein geplanter Mord zur Rettung der Familienehre gewesen, betonte der Richter. Daher wurde ein 24-jähriger Mitangeklagter, der beim Treffen dabei war, vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes freigesprochen. Um dem Griechen klar zu machen, dass dieser "die Familie in Ruhe lassen soll", habe sich der Türke mit dem Mann getroffen. Er habe ihm "nur Angst einjagen" wollen und deshalb eine Waffe zum Treffen mitgenommen, hieß es.

Als sich der Grieche von der vorgehaltenen Waffe unbeeindruckt zeigte, drückte der Türke ab. Da der getroffene Mann dennoch auf ihn zukam, habe der Türke aus "Erregung und Angst" das ganze Magazin leergeschossen. Im Prozess hatte sich der Angeklagte auf Notwehr berufen und ausgesagt, von dem Griechen mit einem Messer bedroht worden zu sein. Dem hat das Gericht eindeutig widersprochen. (kj/ddp)

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