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Urteil über Gehälter: Angestellte können auf Millionen vom Land hoffen

Das Land muss bald wohl Hunderten oder gar Tausenden Angestellten Gehälter nachzahlen: Vor wenigen Tagen hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil mit Vorbildcharakter gefällt.

Nach Rückfrage beim Europäischen Gerichtshof gaben die Richter dem Geschäftsführer eines Pflegeheims Recht, der sich durch den alten Bundesangestelltentarif (BAT) benachteiligt sah. Dieser Tarif hat nach europäischem Recht das Verbot der Altersdiskriminierung verletzt, weil er Vergütungsstufen nach Lebensalter vorsieht. Der etwa 40-jährige Kläger sah nicht ein, dass er auf Basis des BAT weniger verdienen sollte als ältere Kollegen – und bekam nach einer anfänglichen Niederlage sowohl in zweiter als auch in dritter Instanz Recht. Wegen der Vielzahl vergleichbarer Fälle dürften nun Forderungen von bis zu 15 Millionen Euro aufs Land zukommen, schätzen Fachleute.

Im konkreten Fall ging es um etwa 450 Euro pro Monat für die Zeit von 2006 bis 2010. Denn anders als die meisten Bundesländer hat Berlin noch bis 2010 am alten BAT-Tarifrecht festgehalten, um Personalkosten zu sparen. „Das wird noch ganz munter jetzt“, prophezeit Hans-Werner Behm, der Anwalt des Klägers. Sowohl seine als auch andere Kanzleien seien mit derartigen Fällen beschäftigt.

Nach Auskunft von Verdi-Sprecher Andreas Splanemann unterstützt auch die Dienstleistungsgewerkschaft eine dreistellige Zahl von Klagen. Verdi habe damals dafür geworben, Ansprüche geltend zu machen, damit sie nicht verjähren. Splanemann schätzt, dass es typischerweise um etwa 500 Euro Nachzahlung pro Monat gehe, oft auch um weniger.

Die Innenverwaltung hat nach Auskunft von Sprecherin Birgitta Löns noch keinen Überblick über die Zahl der vergleichbaren Fälle, weil die Angestellten sich zunächst an ihre Dienststellen gewandt hätten. Aus Recherchen im eigenen Haus und den Bezirksämtern wisse man jedoch, dass die Zahl dort sehr gering sei. Da außerdem das Durchschnittsalter der Verwaltungsmitarbeiter bei fast 50 Jahren liege, hätten viele die höchste Gehaltsstufe nach dem alten BAT ohnehin erreicht. Bei der Finanzverwaltung hieß es, man habe im Landeshaushalt bereits Vorsorge getroffen. Stefan Jacobs

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