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Die Baugenehmigung für die Steganlage am Halensee war im Januar 2008 erteilt worden. Als im Juli 2009 die ersten Stahlpflöcke gesetzt wurden, hatte der Anwohner Klage eingereicht.

© Kitty Kleist-Heinrich

Urteil Uferwanderweg: Steganlage am Halensee darf gebaut werden

Im Streit, ob die Steganlage am Halenseer Uferweg gebaut werden darf, wies das Berliner Verwaltungsgericht die Klage eines Anwohners zurück. Der Anwohner argumentierte, der Steg würde sich nicht in die Landschaft einbetten.

Nach Überzeugung der Richter ist die Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf zum Bau der umstrittenen Steganlage rechtens. Die vom Anwohner „geltend gemachten Umstände seien keine erheblichen Nachteile“ hieß es im Urteil.

Hintergrund des Rechtsstreits war die Klage eines 75-jährigen Anwohners, vor dessen Anwesen eine parallel zum Grundstück führende Steganlage im Wasser den Uferwanderweg ersetzen soll. Der Abschnitt ist Teil eines 280 Meter langen Uferwanderwegs am Halensee, der als sogenannte „grüne Verbindung“ zwischen Kurfürstendamm und Grunewald entstehen soll. Die Baukosten für die Steganlage werden auf 250 000 Euro geschätzt.

Die mündliche Verhandlung fand am Vormittag bei einem Ortstermin vor dem Anwesen des Klägers in der Trabener Straße statt. Im Urteil äußerte die Kammer „Unverständnis“ darüber, warum der Kläger einen Uferwanderweg zwar befürworte, aber „gerade durch die Steganlage“ Lärmbelästigungen befürchte. Auch der Blick auf den Halensee werde dadurch nicht erheblich beeinträchtigt.

Der Vorsitzende Richter hatte in der Verhandlung bereits bemerkt, dass der Kläger, dessen Haus auf einer kleinen Anhöhe knapp zehn Meter von der Uferlinie und Grundstücksgrenze entfernt steht, „da auch drüber sehen kann“. Von dem geplanten Steg sind bislang nur die Stahlstützen zu sehen, die aus dem Wasser ragen. Die Baugenehmigung war im Januar 2008 erteilt worden. Als im Juli 2009 die ersten Stahlpflöcke gesetzt wurden, hatte der Anwohner Klage eingereicht. „Das wird ein richtiger Koloss. Der Uferweg wäre nicht sichtbar und würde mich gar nicht stören“, klagte der Rentner im Verfahren. Er machte geltend, dass die Steganlage zu dicht an die Grundstücksgrenze reiche und damit der Zugang zum See verloren gehe. Außerdem befürchtete er, dass Angler oder Badegäste angelockt würden und damit „unzumutbare Belästigungen“ insbesondere im Sommer einhergehen könnten.

Der Anwalt des Klägers verwies darauf, dass die ursprüngliche Planung nur einen Uferwanderweg vorsah. Der Steg würde sich nicht in die Landschaft einbetten. Seinen Angaben zufolge hatten sich Bezirk und Anwohner damals verständigt, dafür einen Teil ihres Grundstücks abzugeben. Aber „er muss seine Hand nicht zu billig reichen“, betonte der Anwalt. Das Abweichen von der ursprünglichen Planung begründete das Bezirksamt auch damit, dass keine Einigung beim Verkaufspreis zustande gekommen war. Außerdem komme man „am Nachbargrundstück nicht ohne weiteres vorbei, ohne Bäume zu fällen“, hieß es.

In der mündlichen Verhandlung hatte das Bezirksamt dem Kläger angeboten, den Zugang zum See durch ein „Tor im Zaun“ zu ermöglichen. Diesen hatte der Bezirk entlang der Grundstücke zum Schutz der angrenzenden „Grünanlage“ Halensee gezogen. Der Vorschlag wurde von dem Rentner allerdings abgelehnt. (ddp)

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