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Berlin: Urteil wegen Totschlags: Elfeinhalb Jahre Strafe für Freigänger

Wegen der Tötung eines 60-jährigen Bekannten ist ein nach einem Freigang geflüchteter 30-Jähriger Mann vom Landgericht zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann wurde des Totschlags schuldig gesprochen.

Wegen der Tötung eines 60-jährigen Bekannten ist ein nach einem Freigang geflüchteter 30-Jähriger Mann vom Landgericht zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann wurde des Totschlags schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der entflohene Häftling den 60-Jährigen im September vergangenen Jahres in seiner Weddinger Wohnung tötete, weil er nicht in die Haftanstalt zurück wollte. Dort musste er eine Strafe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr absitzen.

Der Rentner hatte versucht die Polizei anzurufen, als er von der Flucht seines Freundes erfahren hatte. Zwischen den beiden Freunden kam es darüber zum Streit, woraufhin der Angeklagte mit einer Wasserwaage auf Kopf und Körper des 60-Jährigen einschlug und ihn schließlich mit einem Gürtel erdrosselte. Danach raubte der Mann Bargeld und Sparbuch des Opfers und flüchtete mit dessen Wagen. Später stellte er sich der Polizei.

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