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Urteil: Wowereits Terminkalender bleibt "geheim"

Der Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit darf weiter der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben, entschied das Oberverwaltungsgericht. Ein Journalist hatte auf Einsicht geklagt.

Berlin - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte nach eigenen Angaben ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das eine Klage auf Einsicht in Wowereits Terminkalender abgewiesen hatte. Der 7. Senat des OVG vertrete ebenfalls die Auffassung, dass der Terminkalender des Regierungschefs nicht zu den "Akten öffentlicher Stellen" gehöre, in die Einsicht genommen oder über die Auskunft verlangt werden könne. Der Kalender habe vielmehr "lediglich organisatorischen Charakter zur Vorbereitung und Koordination der Arbeitsabläufe des Regierenden Bürgermeisters".

Ein freier Journalist hatte im Juni 2004 Einsicht in Wowereits Terminkalender für die Zeit von März bis Juni 2004 verlangt. Dabei hatte sich der Mann auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz berufen, wonach jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung hat. Die Senatskanzlei verwehrte den Zugang zu den gewünschten Informationen. Dagegen klagte der Mann bereits vor dem Berliner Verwaltungsgericht, das die Klage im Mai 2005 abgewiesen hatte. Gegen die Entscheidung hatte der Journalist Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht. (tso/ddp)

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