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Urteil zu BER-Flugroute: Nacht-Lärmpause für Mahlow-Blankenfelde

DER RICHTERSPRUCHDie Gemeinde Mahlow-Blankenfelde darf am Tage von startenden und landenden Flugzeugen des BER überflogen werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Abflugrouten über den am schwersten vom Fluglärm betroffenen Ort am Donnerstag weitgehend bestätigt.

DER RICHTERSPRUCH

Die Gemeinde Mahlow-Blankenfelde darf am Tage von startenden und landenden Flugzeugen des BER überflogen werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Abflugrouten über den am schwersten vom Fluglärm betroffenen Ort am Donnerstag weitgehend bestätigt. Mit einer Ausnahme. Es untersagte, dass nachts von 22 bis 6 Uhr vom BER startende Jets über den Ort fliegen dürfen. DIE KLAGE

Die Gemeinde direkt neben der Nord-Landebahn des Flughafens wird, was anders nicht möglich ist, von allen landenden Flugzeugen tief überflogen werden. Die Gemeinde hatte dagegen geklagt, dass ungeachtet dessen auch Abflugrouten über den Ort führen, obwohl andere Varianten möglich seien.

Das Oberverwaltungsgericht bescheinigte aber dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), es habe im Rahmen seines zulässigen Gestaltungsspielraums die Flugroute festgelegt. Dies sei trotz der künftigen Doppelbelastung durch An- und Abflüge nicht zu beanstanden, so die Richter. Grundlage sei der im Planfeststellungsbeschluss genehmigte Parallelbetrieb. Von Alternativ-Routen zu den umstrittenen Abflügen über Blankenfelde wären andere Orte und Bezirke betroffen, etwa Lichtenrade im Süden Berlins. thm

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