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Ein Fall für die Gerichte. Immer wieder mussten sich die Sozialgerichte mit den Regelungen zur Übernahme der Mietkosten beschäftigen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Urteil zu Hartz-IV-Mieten: Senator Czaja sieht Berliner Regelung bestätigt

Die Berliner Regelung zur Übernahme von Hartz-IV-Mieten kann nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht automatisch bei Sozialhilfeempfängern angewendet werden. Sozialsenator Mario Czaja (CDU) sieht sich dennoch in seinem Kurs bestätigt.

Sozialsenator Mario Czaja (CDU) sieht sich durch ein Urteil des Bundessozialgerichts in seiner Position zu den Berliner Regelungen zur Kostenberechnung von Hartz-IV-Mieten, die sogenannte Wohnaufwendungenverordnung (WAV), bestärkt. „Unser schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung wurde mit dem Urteil höchstrichterlich bestätigt“, sagte Czaja. Die vor allem bei Sozialverbänden und Mieterorganisationen umstrittene Verordnung für Empfänger von Arbeitslosengeld II bleibt deshalb nach Angaben der Sozialverwaltung gültig und kann weiter von den Jobcentern zur Berechnung von Hartz-IV-Mieten angewandt werden. Allerdings ist es nach Auffassung der Bundessozialrichter nicht rechtens, die Regelungen ohne Weiteres auf Sozialhilfeempfänger – also in der Regel auf nicht erwerbsfähige oder ältere Menschen – anzuwenden; dies hatte zuvor auch das Landessozialgericht so entschieden. In dieser Frage muss eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden. Laut der Sozialverwaltung werde sich aber dadurch an der Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung nichts ändern.

Anders als Czaja wertet die Linke das Urteil der Kasseler Richter als eine Niederlage des Senats. Die Verordnung müsse endlich rechtssicher gestaltet werden; dabei müsse der Bedarf von Sozialhilfeempfängern individuell berechnet werden.

Vor dem Bundessozialgericht ist noch eine weitere Klage zu der Kostenübernahme von Hartz-IV-Mieten anhängig – in diesem Fall war eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II vors Gericht gezogen. Ein Termin steht noch nicht fest. Rund 300 000 Haushalte mit 550 000 Personen beziehen in Berlin Leistungen nach Hartz IV und weitere 50 000 Personen Sozialhilfe.

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