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Steigende Mieten und der zunehmende Druck auf dem Wohnungsmarkt beschäftigt immer öfter die Gerichte.

© dpa/Gambarini

Urteil zugunsten von Mieter in Berlin: BGH: Vermieter darf nicht massiv Miete erhöhen

Ein Vermieter darf Miete nur bis zur Kappungsgrenze erhöhen, auch wenn er nachträglich feststellt, dass die Wohnung größer ist als im Vertrag steht.

Wenn eine Mietwohnung größer ist, als im Vertrag verzeichnet, darf der Vermieter die Miete nicht sprunghaft erhöhen, um diese der tatsächlichen Wohnungsgröße anzupassen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil am Mittwoch klargestellt. Gegenstand des Streits war eine Wohnung in Berlin, die laut Mietvertrag rund 157 Quadratmeter groß sein sollte, in Wirklichkeit aber 210 Quadratmeter misst. Als der Vermieter den Fehler bemerkt hatte, verlangte er eine Mieterhöhung von rund 50 Prozent, von rund 630 Euro auf rund 937 Euro. Die Mieterhöhung begründete er damit, dass zunächst eine Anhebung der lauf Vertrag geschuldeten Miete um 15 Prozent fällig sei. Hinzu komme außerdem eine Erhöhung der Miete um knapp 34 Prozent wegen der zuvor nicht berücksichtigten tatsächlichen Größe der Wohnung.

Der Mieter stimmte der Erhöhung für die vertraglich festgelegte Größe der Wohnung zu, nicht aber der zweiten Mieterhöhung. Der BGH entschied den Fall so: Entscheidend für die Bemessung der Miete sei die tatsächliche Größe der Wohnung sowie der dafür am "örtlichen Markt" geltende Mietzins. Dabei gelte die Kappungsgrenze, wonach der Vermieter maximal zehn Prozent mehr als ortsüblich verlangen darf.

Bundestagsabgeordnete fordern Gesetzesanpassung

Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Grünen sagte: "Das Urteil des BGH ist eine Entscheidung für mehr Mieterschutz in Deutschland". Es sei an der Zeit, dass auch die Bundesregierung aktiv wird und das Problem der abweichenden Wohnflächen in den Blick nimmt. Ähnlich äußerte sich der Mietrechtsexperte der CDU-Fraktion Jan-Marco Luczak: "Der Gesetzgeber muss definieren, wie die tatsächliche Wohnfläche ermittelt werden muss".

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