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Berlin: Urteil zum BSR-Skandal erwartet Ankläger fordert Haft für Ex-Vorstand Guski

Der Prozess um die millionenschwere Gebührenaffäre bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) ist nach neunmonatiger Verhandlung in die Schlussphase gegangen. In stundenlangen Plädoyers verlangte die Verteidigung gestern Freispruch für den ehemaligen BSR-Vorstand Arnold Guski und einen 51-jährigen Mitangeklagten.

Der Prozess um die millionenschwere Gebührenaffäre bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) ist nach neunmonatiger Verhandlung in die Schlussphase gegangen. In stundenlangen Plädoyers verlangte die Verteidigung gestern Freispruch für den ehemaligen BSR-Vorstand Arnold Guski und einen 51-jährigen Mitangeklagten. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren gegen Guski verlangt. Gegen den zweiten Angeklagten, der damals als Justiziar tätig war, forderten die Ankläger eine achtmonatige Bewährungsstrafe.

Hintergrund des Verfahrens sind überhöhte Gebühren zwischen den Jahren 2000 und 2002. Am Anfang der rechtswidrigen Tarife stand ein Kalkulationsfehler: Reinigungskosten für Straßen ohne Anlieger, die normalerweise das Land zahlen muss, wurden auch Hauseigentümern in Rechnung gestellt. Dieser „Fehler“ wiederholte sich. Etwa 170 000 Kunden zahlten in dem fraglichen Zeitraum insgesamt 26 Millionen Euro zu viel. Das Geld wurde inzwischen zurückgezahlt.

Der 64-jährige Guski, damals für den Bereich Reinigung zuständig, soll nach Überzeugung der Ankläger bewusst die fehlerhafte Kalkulation fortgesetzt haben. Als Motiv vermuteten sie eine Vertuschungsabsicht, „um in der Öffentlichkeit Aufsehen und Kritik an der BSR zu verhindern“. Der Ex-Vorstand aber hat den Vorwurf des schweren Betruges vehement zurückgewiesen. „Ich war bis 2002 überzeugt, dass die Tarife richtig berechnet sind“, erklärte er. Zudem sei nicht er, sondern eine Projektgruppe mit der Berechnung betraut gewesen. Wann das Urteil gesprochen wird, war bei Redaktionsschluss noch offen. K. G.

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